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Catchen ist keine Kunst
Catcher sind keine Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung.
Der Fall: Ein Berufsringer ordnete sich als selbständiger Künstler im Bereich Unterhaltungskunst/Artistik ein und begehrte die Feststellung seiner Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse.
Dazu das Bundessozialgericht: Catchen ist auch bei großzügiger Betrachtungsweise nicht als künstlerische Darbietung zu werten.
Bundessozialgericht, Urteil vom 26. November 1998 – B 3 KR 12/97 R