Der_Mario
Wenn ein anderer Anbieter vor Ort deutlich günstiger ist (5,6 und 9,2 ct sind ja schon ein deutlicher Unterschied) kann man möglicherweise argumentieren, der Vermieter habe nicht wirtschaftlich gehandelt.
Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Dazu bedarf es regelmäßig detaillierter Ausführungen, wodurch die Preissteigerung hervorgerufen wurde und warum er diese nicht vermeiden konnte. Andernfalls verstößt er gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Bei einem Anstieg um mehr als 50 % muss der Vermieter zudem darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem für das Vorjahr beauftragten Unternehmen im einzelnen geführt hat und welche Anstrengungen er konkret unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden (KG Berlin, Az. 12 U 216/04, Urteil vom 12.1.2006).
Darauf würde ich mich beziehen. Allerdings kann ich Dir nicht sagen, inwieweit das zu einer Reduzierung der NKA führen würde.
Berni911
Was ist den ein "KG" ?
Berni911
Nun darf man die Gaspreise von heute nicht mit denen vor mehr einem Jahr vergleichen! Allerdings ist der erhöhte Verbrauch auffällig, wie verhält sich das zu deinen VE . Hast eine ähnliche Steigerung zum Vorjahr? Wie sieht es mit den Verhältnissen der VE für die Vorjahre aus ? Der Vermieter kann immer nur ich nachherein handeln, vielleicht sollte man ihn auf seine Pflicht mal ausdrücklich hinweisen ! Ich seh da nicht so sehr viel Erfolg, ausserdem ist der geringe Leerstand eher nachteilig für den Verbrauch.
Grüsse
Der_Mario
Was ist den ein "KG" ?[/quote:6259a]
Na ist doch klar, KG = Kammergericht. <!-- s --><!-- s -->
heatseeker78
danke für die Antworten.
habe mich nicht ganz klar ausgedrückt. Die Einheiten der Heizkostenverteiler, sowohl für das gesamte Haus als auch für meine Wohnung, sind nahezu unverändert.
Wenn in 2006 50% mehr Gas für die gleiche Wärme, die in den Wohnungen ankommt, benötigt wird, kann doch eigentlich nur ein Rechenfehler oder ein Fehler an der Heizung schuld sein?!
@Der_Mario: hatte sowas schon mal gelesen, allerding ohne das entsprechende Urteil. Damit kann man arbeiten.
Berni911
Hi, wo ist den das KG einzuordnen ? Ich kenn nur AG,LG,OLG,BGH und EuGH, als Instanzen.
@h....78, haste Wartungskosten für die Heizung in deiner Abrechnung ? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> Wenn die VE nicht oder nur unwesendlich gestiegen sind, der Input aber um 25 %, wo ist die Wärme geblieben? Kann man natürlich einen verkalkten Kessel für verantwortlich machen oder es sind irgendwo ein paar VE "verloren gegangen! Eine Möglichkeit wäre noch, das die Abrechnungszeiträume(Ablesung Gaszähler) sich aus irgend einem Grund verschoben haben, da spricht allerdings der gestiegene Verbrauch der Vorjahre gegen. Wenn man z.B. Mitte Dezember abliesst und im nächsten Jahr erst Mitte Januar, das wirkt sich bei diesen heizintensiven Monaten schon sehr aus!
Vielleicht wurde der Verbrauch auch geschätzt von den Stadtwerken für 2005! ie Zahlen sind ja fast gelich, wenn dann 2005 nur mal 5000 KWH mehr verbraucht wurden und in 2006 auch, summiert sich das natürlich erst in der Endabrechnung 2006 mit dem neuen Zählerwert. Das musste alles beim Vermieter rausbohren. Viel Spaß !!!!! Ich habe grad im Internet, den Gaspreisvergleich aufgerufen, 4,52 Cents is der billigste Anbieter, auf jedem Fall würde ich deinem Vermieter einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nahelegen und darauf hinweisen, dass du die nächste Abrechnung, einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterziehen wirst. Kannst ihm dazu ja mal das Urteil vom "Kammergericht" beilegen! <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
@Berni: Das KG ist die Bezeichnung für das OLG in Berlin. Die merkwürdige abweichende Bezeichnung hat historische Gründe.