Secondshadow 10.11.2009 10:10
Noch eine Ergänzung zu meiner Frage:
7. Der Gasvertrag wurde auf mich Abgeschlossen weil der Vermieter sich damit nicht rumschlagen will. Da hat er keine Lust. Somit muss ich das Geld der Mitbewohner einsammeln und wenn eine NAchzahlung auf mich zukommt, würde er das von der von ihm eingesammelten Kaution mir erstatten. Aber wie kann ich da sicher sein?
bitteumrat 10.11.2009 12:34
Zu 2:
Ich würde mir sofort einen eigenen Briefkasten anbringen. Das darf dir kein Vermieter verweigern, so lange du dafür nichts dauerhaft verändern/umbauen musst.
Einfach einen eigenen kleinen Briefkasten aus dem Baumarkt an die Haustür oder die Wand davor schrauben.
Zu allem anderen:
Ausziehen! Das wird nichts vernünftiges
Berthelstal 10.11.2009 12:42
Wenn ich WG höre, halte ich mir sowieso schon die Hände vor's Gesicht.
Ich zitiere aus dem neuen Mietrechtsgesetz, § 536b
" Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme".
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.
Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Da eine ganze Reihe von Mängeln bereits beim Einzug vorhanden waren, haben Sie das auch so letztendlich akzeptiert. Diesbezüglich sind keine Forderungen geltend zu machen.
Sie müssen sich schon beim Einzug eine ganze Reihe von Mängeln vorwerfen lassen, was den Zustand der Wohnung betrifft.
Diese Bruchbude sollten Sie wieder schleunigst fristgemäß verlassen. Die Mitbenutzung der Küche und des WC sollte in Ihrem Vertrag geregelt sein.
Bei den von Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag können sicher Probleme dann bekommen, wenn es ums Bezahlen geht. Der Vermieter hat schon gewußt, warum.
Haun' Sie bloß ab !