Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Secondshadow hat diese Frage gestellt
Mein Freund und ich sind Anfang August in eine 6-Mann WG eingezogen. Uns wurde zuvor gesagt, dass das Haus sich noch im Umbau befindet und die oberen 2 Etagen sich noch im Bau befinden. Gleiches gilt für den Balkon. Ich habe nun folgende Probleme:

1. Der Vermieter kam terminlich nicht mit dem Ausbau der 2 oberen Etagen hin. Er hatte die Zimmer aber bereits zu anfang Oktober vermietet. Nun zogen noch zusätzlich 2 STudenten in unsere WG...sprich wir waren nun acht. Weitere 2 Zogen oben in halbfertige Zimmer und benutzten unser BAd und Küche mit...sprich 10 Personen für ein Bad (inkl. Klo) und eine kleine Küche. Ist das ein Mietminderungsgrund bzw. ausserordentl. Kündigungsgrund?

2. Wir haben nur einen Briefkasten für das gesamte Haus (ca 20 Pers. ) Und nur der Vermieter hat einen Schlüssel. Es sind bereits Briefe von mir nicht angekommen? Was kann ich hier machen?

3. Wir haben kontakt zu ehemaligen Bewohnern der WG. Es scheint als würde immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden, aber kein Abnahmeprotokol bei Einzug. Wir haben bereits MÄngel entdeckt (z.B. Der GRiff vom Fenster ist lose) die er wahrscheinlich bei Auszug uns in Rechnung stellt. So war es scheinbar in der Vergangenheit.

4. ES ist bereits Winter und unsere GAsheizung fällt regelmäßig alle 2 Tage aus. Der Vermieter kommt dann und stellt sie wieder neu ein aber das ist doch auch kein Dauerzustand. Ich bin schon krank geworden deswegen.

5. Die Dusche im Bad ist schlecht isoliert, so dass Wasser aus der Dusche nach jedem Duschgang austritt. Die Fliesen sind schon weiträumig angelaufen deswegen. Die Toilette ist nicht richtig montiert, so dass bereits eine Fliese gerissen ist. Dies beeinträchtig zum Einen die Wohnqualität, weil das Bad ständig unter Wasser steht. Zudem habe ich Angst, dass er auch dies bei Übergabe zu unseren Lasten aufnimmt.

6. Der Mietvertrag läuft nicht auf unseren Vermieter sondern auf einen Firmennamen. Der Vermieter unterschreibt auch mit einem anderen Namen. Im Internet finde ich auch keine Infos über besagte Firme. Klingt sehr suspekt.

Ich habe das gefühl hier läuft einiges schief.

3 Kommentare zu „Chaotischste Mietverhältnisse”

Secondshadow 10.11.2009 10:10

Noch eine Ergänzung zu meiner Frage:

7. Der Gasvertrag wurde auf mich Abgeschlossen weil der Vermieter sich damit nicht rumschlagen will. Da hat er keine Lust. Somit muss ich das Geld der Mitbewohner einsammeln und wenn eine NAchzahlung auf mich zukommt, würde er das von der von ihm eingesammelten Kaution mir erstatten. Aber wie kann ich da sicher sein?

bitteumrat Experte! 10.11.2009 12:34

Zu 2:
Ich würde mir sofort einen eigenen Briefkasten anbringen. Das darf dir kein Vermieter verweigern, so lange du dafür nichts dauerhaft verändern/umbauen musst.
Einfach einen eigenen kleinen Briefkasten aus dem Baumarkt an die Haustür oder die Wand davor schrauben.

Zu allem anderen:
Ausziehen! Das wird nichts vernünftiges :(

Berthelstal Experte! 10.11.2009 12:42

Wenn ich WG höre, halte ich mir sowieso schon die Hände vor's Gesicht.
Ich zitiere aus dem neuen Mietrechtsgesetz, § 536b
" Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme".

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.
Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Da eine ganze Reihe von Mängeln bereits beim Einzug vorhanden waren, haben Sie das auch so letztendlich akzeptiert. Diesbezüglich sind keine Forderungen geltend zu machen.
Sie müssen sich schon beim Einzug eine ganze Reihe von Mängeln vorwerfen lassen, was den Zustand der Wohnung betrifft.
Diese Bruchbude sollten Sie wieder schleunigst fristgemäß verlassen. Die Mitbenutzung der Küche und des WC sollte in Ihrem Vertrag geregelt sein.
Bei den von Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag können sicher Probleme dann bekommen, wenn es ums Bezahlen geht. Der Vermieter hat schon gewußt, warum.
Haun' Sie bloß ab !

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.