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Einkommensteuer: Unterhaltszahlungen des im Ausland wohnenden Ex-Ehegatten

Unterhaltsleistungen, die ein in Deutschland lebender, unbeschränkt Steuerpflichtiger von seinem im Ausland wohnenden, nicht unbeschränkt steuerpflichtigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Zu versteuern sind jedoch die Zahlungen des Ehegatten, die nicht auf den geschuldeten Unterhalt gezahlt, sondern wegen der Nutzung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilie im Ausland geleistet werden.

Urteil des BFH vom 31.03.2004
X R 18/03
Pressemitteilung des BFH

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