Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Defter hat diese Frage gestellt
Hallo,

wer kann mir sagen, ob ich es erdulden muß, daß ich den "Lärm" beim Sex unsere Obermieretin ( seit 6 Wochen mit neuem Kerl)zu jeder Tages und Nachtzeit erdulden muß.
Es ist so schlimm, daß sogar bei geschlossenem Fenster der Obermieterin sich die Mieterin im UG beschwert. Wir im EG ( kleines Haus mit drei Parteien, alle übereinander ) von dem " Lärm" so übertönt werden, daß nicht einmal lauter machen des FS bzw Radios hilft. Der " Lärm" tritt zu jeder Zeit auf, vornehmlich Samstags, Sonntag, und Werktags nach 19:00. Gäste können nicht mehr eingeladen werde, weils einfach nur peinlich ist, wie da oben es abgeht.
Es ist ein nur widerliches tierisches Gejammere, Gestöhne und teilweise vermischt mit Geschrei, es kann nur mal kurz sein, aber auch über einen Längeren Zeitraum gehen, manchmal auch öfters am Tag.
Mehrfaches Reden und Hinweise, das es wiedereinmal zu Laut war hilft nicht.
Was Tun?

Bitte um Hilfe.

Danke

5 Kommentare zu „abartiges und wiederliches Gestöhne und Geschrei der Obermiertin beim Sex”

Ghostraider Experte!

Sicher hat der Mieter ein Recht auf eine ungestörte Nachruhe. Einzigste was bleibt wäre mit dem Vermieter reden was aber wohl auch nichts bringen wird.
Ich habe auch noch nichts gefunden was ein lautstarkes Liebesspiel Mietrechtlich verbietet.
Ich würde nochmals und immer wieder mit den Leuten sprechen, vielleicht geht das ewige Ansprechen so auf den Senkel das die dann von alleine schon leiser werden.

Ansonsten kann ich keinen weiteren Rat geben ohne hier selbst gesteinigt zu werden. :-)

Gruß
ghost

Defter

Hallo,

ich habe mal von einem Bekannten heute mitgeteilt erhalten, daß dieser vor langer Zeit mal ein Urteil zu diesem Thema gelesen hatte, das besagte, daß " Sexlärm " nicht zu dulden ist, daß das absolute private Sache sei.
Nur erfindet das nicht mehr und ich finde auch nichts weiter.

Wer weiss da was, denn die Dame ( Kinder 3 Jahre alt) meinte letztens, da könne sie nichts dafür, wenn man es hören sollte, man müsse halt weghören!

Danke

D.

Ghostraider Experte!

Nee, da brauch man nicht weghören, da soll die flotte Dame mal ins Kopfkissen oder was gerade vor dem Mund ist beissen damit das eigene Geschrei gedämpft wird.
Oder ein anderes?
Aber egal, nicht der ungewollte Zuhörer muss ruhig sein, nein der Verursacher muss sich beherrschen.

Nochmals darauf ansprechen und sagen das beim nächsten Geschrei die Polizei dem ein Ende setzt.

Gruß
ghost

wassermelone

....is ja lustig,....mach einfach auch lärm...lol

Carolina1

Hallo,
vielleicht kannst ja vom Vermieter Mietminderung verlangen, wenn der sie nicht aufgrund Deiner Info abmahnt.
Weil er müsste als Vermieter doch dafür sorgen, dass die Mietsache einwandfrei bleibt und Deine Mietwohnung wird ja sogar durch die bestehende Lärmbelästigung genervt.
Aber ich bin kein Anwalt, ich hab selber meine Frage eingegeben, weil ich selbst ratsuchend bin - aber nicht wegen sowas, sondern wegen ungerechtfertigter Mieterhöhung.
Ich versuche, selber zu überlegen, was man alles als Mieter hinnehmen muss.
In meinem nächsten Leben werde ich Hauseigentümer. Mit schalldichten Wänden und Doppelglasfenstern. Dann hab ich meine Ruhe und keiner (also keine Privatperson, nur vielleicht die Stadtverwaltung wegen Erschließungsbeiträge) kann mir was. Mich soll keiner stören und ich stör auch niemanden. Ich will auch nur meine Ruhe (vor unangebrachten Forderungen).
Viele Grüße

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.