Susanne
Warte die schriftliche Kündigung ab. Wird auf den möglichen Widerspruch hingewiesen, solltest Du innerhalb der Frist widersprechen. Die Kündigung würde ich sofort anwaltlich prüfen lassen, für den Fall, dass sie formell falsch ist und damit nichtig wäre(Ablage P). Nicht alle, die vermieten, können das auch richtig.
Ist die Kündigung rechtens, so solltest Du meiner Meinung nach widersprechen. Oder Du sprichst erst einmal mit Deinem Vermieter, dass Du nach so kurzer Zeit keinen Umzug bezahlen kannst, inwiefern er die Kosten übernimmt etc.
Man hätte, aber das entspricht nur meiner Meinung, durchaus vom Vermieter erwarten können, dass diese Situation absehbar war- damit hätte er vorerst nicht vermieten dürfen.
Ghostraider
Muss ich auch mal versuchen.
Weil die Bude renoviert werden muss, Bude vermieten, renovieren lassen und dann wieder einziehen wollen.
Nee, da soll der Vermieter mal ordentlich Bluten und ich würde damit mal zum Anwalt gehen.
Da kann man bestimmt einige Kosten erstattet bekommen und noch ein paar Monate drin wohnen bleiben.
3 Monate mindestens, wenn nicht sogar mehr, man muss ja schließlich sich eine neue Bleibe suchen uuuund das ist nicht sooo einfach Gelle ? )
Mir wurde 1976 wegen Eigenbedarf gekündigt. Das ganze hat 6 Monate gedauert, weil ich mir ja auch eine neue Wohnung suchen musste und die Vermieterin mir auch nicht gesagt hat das Sie in Kürze die Wohnung für die Tochter haben wollte. Naja, da meine neue Wohnung noch im Rohbau war musste die Tochter Ihre Javamöbel und Eierkartons im Keller lagern.
Gruß
ghost