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Neo_II hat diese Frage gestellt
Hi allerseits,

habe mich jetzt extra mal hier im Forum angemeldet, weil das doch ein heikles Thema ist, und bevor ich zum Anwalt gehe, wollte ich mal anfragen, was für Möglichkeiten ich habe.

Kurz zur Vorgeschichte:
Juni 2006 umgezogen. Selbige wurde mir dann mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 31.10.2007 gekündigt. Sprich etwas über 1 Jahr drin gewohnt.
Während der Sommerferien und danach (bekanntlich werden da nicht so viele Wohnungen angeboten) nach einer Wohnung gesucht und auch eine gefunden. Der Vermieter ist mit Familie berufsbedingt umgezogen in eine andere Stadt und wollte die Wohnung vermieten. Eine gewisse Sympathie war vorhanden, deswegen habe ich für die Wohnung zugesagt und er mich genommen.
Ich hatte ihm meine Situation erklärt und ihn auch schon im Vorfeld gefragt, für wie lange er die Wohnung denn vermietet, da ich keine Lust hätte, wieder nach einem Jahr eine neue Wohnung zu suchen.

Heute(12.02.0 8) mittag um 12:31 bekomme ich einen Anruf von meinem Vermieter, es ist in der Stadt wohl alles nicht so gelaufen wie geplant, zusätzlich Heimweh blabla und sie möchten wieder zurück.

Das heisst, ich bin damals, weil es bei ihm auch nicht früher ging, am 29.09.2007 an einem Tag mal kurz umgezogen incl streichen usw(zum Glück hatte ich viele Helfer).

Er hat mir auch heute gesagt, dass ich die Kündigung auch noch schriftlich bekommen werde.

Nun zu meiner Frage: GEHT DAS ÜBERHAUPT einfach so. Ich meine ich weiss, dass es die 3 monatige Kündigungsfrist gibt und dass das theoretisch soweit auch rechtens ist, aber geht das so einfach???
Bzw WAS kann ich tun? (Ausser zum Anwalt, das ist der nächste Schritt).

Danke schon im voraus.
Stichwörter: 4 Monate + kündigung

2 Kommentare zu „Schon wieder Kündigung”

Susanne Experte!

Warte die schriftliche Kündigung ab. Wird auf den möglichen Widerspruch hingewiesen, solltest Du innerhalb der Frist widersprechen. Die Kündigung würde ich sofort anwaltlich prüfen lassen, für den Fall, dass sie formell falsch ist und damit nichtig wäre(Ablage P). Nicht alle, die vermieten, können das auch richtig.
Ist die Kündigung rechtens, so solltest Du meiner Meinung nach widersprechen. Oder Du sprichst erst einmal mit Deinem Vermieter, dass Du nach so kurzer Zeit keinen Umzug bezahlen kannst, inwiefern er die Kosten übernimmt etc.
Man hätte, aber das entspricht nur meiner Meinung, durchaus vom Vermieter erwarten können, dass diese Situation absehbar war- damit hätte er vorerst nicht vermieten dürfen.

Ghostraider Experte!

Muss ich auch mal versuchen.
Weil die Bude renoviert werden muss, Bude vermieten, renovieren lassen und dann wieder einziehen wollen.

Nee, da soll der Vermieter mal ordentlich Bluten und ich würde damit mal zum Anwalt gehen.
Da kann man bestimmt einige Kosten erstattet bekommen und noch ein paar Monate drin wohnen bleiben.
3 Monate mindestens, wenn nicht sogar mehr, man muss ja schließlich sich eine neue Bleibe suchen uuuund das ist nicht sooo einfach Gelle ? :-) )

Mir wurde 1976 wegen Eigenbedarf gekündigt. Das ganze hat 6 Monate gedauert, weil ich mir ja auch eine neue Wohnung suchen musste und die Vermieterin mir auch nicht gesagt hat das Sie in Kürze die Wohnung für die Tochter haben wollte. Naja, da meine neue Wohnung noch im Rohbau war musste die Tochter Ihre Javamöbel und Eierkartons im Keller lagern.

Gruß
ghost

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