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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo habe ein paar kleine Probleme und hoffe hier die passende Antworten zu finden.

Laut Mietvertrag ist vereinbart wurden das ein geschuldeter Restbetrag bei vorhandensein
eines Lastschriftverfahren mit eingezogen wird. Diesen LV besteht seit Mietvertag beginn.

Jetzt zu den Problemen:

Punkt 1: am 03.07.03 habe ich meine Betriebskostenabrechnung 2002
erhalten.Diese ist mit einer Nachzahlung verbunden. Jetzt am
07.09.04 hat Sie durch Akteneinsicht bemerkt das Sie den
Betrag noch nicht eingezogen hat!!!

Punkt 2: Selbiges ist auch mit der BK 2001 passiert. Ebenfalls
Nachzahlung. Erhalten am 29.10.02 fällig am 22.11.02 und bis
heute noch nicht abgebucht.
Dies ist ihr noch nicht aufgefallen!!!

Punkt 3: Dadurch das ich ab Januar 2003 ein Raum mehr habe ist die
Miete höher geworden. Allerdings hat meine Mieterin erst ab
Feb.03 die höhere Miete abgebucht. Für Jan 03 hat Sie noch den
alten Betrag abgebucht obwohl schon der höhere Betrag
fällig war. Den Differenzbetrag hat Sie bis heute nicht abgebucht.
Dies ist ihr noch nicht aufgefallen!!!

Daher Bitte ich euch mir Antworten zukommen zu lassen wen möglichkeit mit Angabe
wo es nochmals nachlesen kann ( Gesetze etc.)

Hat meine Vermieterin noch anspruch auf die Beträge welche Sie vergessen hat abzubuchen
oder hat sie keinen Anspruch mehr drauf weil verjährt oder so?[/b:dbba8]

0 Kommentare zu „Wann ist Einzug der Betriebskostenabrechnung verwirkt?”

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