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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Community,

Leider wurde ich Netz zu meiner Frage noch nicht fündig, deswegen wäre es toll wenn sich jemand in folgendem Thema auskennt:

Wir haben unsere Traumwohnung gefunden!
Nach langer langer suche welche sich über nun schon 5Monate hinaus zieht haben Meine Freundin und ich endlich die geeignete Wohnung fürunsere Ansprüche gefunden.
Nach dem wir mit der Vormieterin die Wohnung besichtigt haben, hat Sie sich mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und dafür sorge getragen dass wir eine Selbstauskunft erhalten (Sie suchte einen Nachmieter.)
Nachdem wir nochmals mit der Hausverwaltung gesprochen hatten bezüglich der Angaben die wir machen sollten (wir wollten auf Nummer sicher gehen das wir alles Bedarfsgerecht angeben)
füllten wir diese sorgfältig aus und sendeten Sie ab.
Nachdem 3 tage vergangen waren hakte meine Freundin noch mal nach ob die Angaben alle korrekt wären, und falls Unstimmigkeiten auftreten solle Sie uns doch anrufen, es gibt nichts was
man nicht klären kann. uns wurde tel. versichert das alles i.O. wäre und Sie den Mietvertrag fertig machen würde und uns dieser spätestens am Dienstag 18.09. bei uns ist.
nun bis gestern war der MV noch nicht eingetroffen sodass meine Freundin heute nochmals anrief um zu erfragen wie der Stand sei.
Nachdem Sie den ganzen morgen vertröstet wurde (unsere Ansprechpartnerin sei nicht erreichbar, in Besprechung…ble ble ble) kam Sie über Umstände doch zu der Bearbeiterin durch.
Aussage:
Der Eigentümer hat uns abgelehnt. Grund möchte Sie nicht angeben aber vielleicht passte dem Eigentümer das Gehalt nicht (Jahresbrutto ~70000€ bei Kaltmite von 430€/Monat)
oder der Name gefiel Ihm nicht!
Was soll denn bitte so eine Aussage?
Bedarf es einer bestimmten Form der Mieterablehnung, oder kann der Eigentümer einfach sagen deine Nase passt mir nicht?

Sorry für die Rechtschreibfehler/schlechte Satzbauweise bin gerade etwas durch den Wind...

Freundliche Grüße
Stichwörter: namen + wegen + kein + mietvertrag

2 Kommentare zu „Kein Mietvertrag wegen Namen?!”

Susanne Experte!

Grundsätzlich kann ein Vermieter/Eigentümer sich seinen Vertragspartner schon aussuchen, ohne dies zu begründen.
Dummerweise gibt es natürlich für Dein Telefongespräch keine Zeugen, allerdings haben wir ein Antidiskriminierungsgesetz, dass auch für solche Fälle gilt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Demnach wäre es natürlich möglich, dass Dein Name auf etwaige ethnische Herkunft hinweisen könnte, woraufhin der Vermieter Dich abgelehnt hat- das wäre dann ein Fall für den Anwalt, ist allerdings auch eine Sache der Beweisführung.
Wobei es natürlich einfacher wäre, wenn Du dann tatsächlich eine andere ethnische Herkunft hättest, wenn z.B. Dein Vater aus Schwarzafrika ist und Du den entsprechenden Nachnamen hast ist eine Diskriminierung ggf. offensichtlicher als wenn Dein Name polnischer Herkunft ist, was aber 80% aller Namen des Ruhrgebiets ausmachen würde. (Beispiel!!!)
Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich rüberbringen- schweres Thema.

weisserkees

Danke Susanne,

wir warten nun einfach mal ab was in der Absage drinnen steht und scheune dann weiter.
Der Name meiner Freundin ist nunmal ein polinscher... Was bringt es mir über die Rechtsschine dem Ding auf die Pelle zu Rücken, ist auch nicht die beste Basisi für eine Mieter/Vermieter Verhältnis.. im Moment bin ich einfach sauer..

trotzdem Danke

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