Susanne
Grundsätzlich kann ein Vermieter/Eigentümer sich seinen Vertragspartner schon aussuchen, ohne dies zu begründen.
Dummerweise gibt es natürlich für Dein Telefongespräch keine Zeugen, allerdings haben wir ein Antidiskriminierungsgesetz, dass auch für solche Fälle gilt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.
Demnach wäre es natürlich möglich, dass Dein Name auf etwaige ethnische Herkunft hinweisen könnte, woraufhin der Vermieter Dich abgelehnt hat- das wäre dann ein Fall für den Anwalt, ist allerdings auch eine Sache der Beweisführung.
Wobei es natürlich einfacher wäre, wenn Du dann tatsächlich eine andere ethnische Herkunft hättest, wenn z.B. Dein Vater aus Schwarzafrika ist und Du den entsprechenden Nachnamen hast ist eine Diskriminierung ggf. offensichtlicher als wenn Dein Name polnischer Herkunft ist, was aber 80% aller Namen des Ruhrgebiets ausmachen würde. (Beispiel!!!)
Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich rüberbringen- schweres Thema.
weisserkees
Danke Susanne,
wir warten nun einfach mal ab was in der Absage drinnen steht und scheune dann weiter.
Der Name meiner Freundin ist nunmal ein polinscher... Was bringt es mir über die Rechtsschine dem Ding auf die Pelle zu Rücken, ist auch nicht die beste Basisi für eine Mieter/Vermieter Verhältnis.. im Moment bin ich einfach sauer..
trotzdem Danke