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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren!

Sachverhalt:
Wir wohnen in der Innenstadt zur Miete. Die Miete umfasst die Wohnung und einen Stellplatz. Die Parkmöglichkeiten im Umkreis der Wohnung sind sehr beschränkt und als Anwohner-Parkplätze ausgewiesen. Wegen eines Festes will der Vermieter nun den Mietern der Stellplätze deren Nutzung verbieten, da er auf dem Parkplatz-Gelände einen gastronomischen Betrieb bewirtschaften will. Ersatz-Parklätze, wie sie den Nutzern der Anwohner-Parkflächen von der Stadt zugewiesen wurden, hat er nicht angeboten. Auch eine Entschädigung wurde nicht in Aussicht gestellt.

Meine Fragen:
Kann uns der Vermieter die Nutzung der gemieteten Stellplätze einfach so untersagen?
Können wir die Nutzung der gemieteten Stellplätze erzwingen (lassen)?
Welche Schadenersatzansprüche haben wir?

Für Links zu entsprechenden Urteilen wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

1 Kommentar zu „Vermieteter Stellplatz wird vom Vermieter gesperrt / genutzt”

Susanne Experte!

Schadenersatz: Es muss ein Schaden beziffert werden. Stellt sich also die Frage, welcher Schaden entsteht.

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