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südwest hat diese Frage gestellt
Hallo,
auf dem Grundstück des Miethauses stand eine Birke die letztes Jahr abgestorben ist und im Laufe des Jahres gefällt werden musste. Nun stellt der Vermieter mir und den anderen 9 Mietparteien die Baumfällarbeiten mit ca 70,- € je Mietpartei in Rechnung.

Muss ich als Mieter für solche Gartenarbeiten aufkommen?
Gartenpflege als Betriebskosten im Sinne von §1 sind im Mietvertrag aufgeführt sind?

1 Kommentar zu „Baumfällarbeiten”

Ghostraider Experte!

Das die Mieter die Kostenerstattung dem Vermieter blank auf die Kralle geben kann nicht verlangt werden.
Das die Kosten über die Betriebskosten oder Nebenkosten abgerechnet werden ist erlaubt. Siehe Gerichtsurteil.

Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 49 8)

Gruß
ghost

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