Ghostraider
Das die Mieter die Kostenerstattung dem Vermieter blank auf die Kralle geben kann nicht verlangt werden.
Das die Kosten über die Betriebskosten oder Nebenkosten abgerechnet werden ist erlaubt. Siehe Gerichtsurteil.
Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 49
Gruß
ghost