Berthelstal 20.09.2009 17:48
Eine Verpflichtung des Vermieters zu den hier genannten Mängeln wird sich wohl nicht durchsetzen lassen.
1. Mir ist physikalisch nicht verständlich wie im Abluftschacht Geruch von oben nach unten dringen kann, da müsste schon der Lüfter verkehrtrum laufen.
2. Ihre schimmlige Duschkabine werden Sie selbst putzen müssen. Der Vermieter wird es Ihnen hoffentlich nicht tun.
3. Die Gartenpflege wird von den Nachbarn nicht gepflegt. Sind Sie nicht auch "Nachbar"?
4. Wenn in den Tonnen nicht getrennt wird, werden diese auch nicht reichen.
5. Es scheint rundrum ein problematisches Objekt zu sein, sodaß eigentlich nur die Umschau nach einer anderen Bleibe die Lösung ist.