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KaRo hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe von meinem zukünftigen Vermieter den Mietvertrag vorgelegt bekommen, wo u.a. die Betriebskosten kleinlichst aufgeführt sind. So Dinge wie "Gartenpflege", "Müllentsorgung", ... sind angekreuzt, andere Dinge nicht. Darüber steht: "Die mit X gekennzeichneten Begriffe werden nicht abgerechnet."
Weiß jemand, wie das gemeint ist? Wo/wie werden denn die nicht gekennzeichneten Begriffe dann abgerechnet? Tauchen diese auf einer Jahresendrechnung auf???

Wäre super, wenn mir das mal jemand erklären könnte.
Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Betriebskosten abgerechnet / nicht abgerechnet”

Susanne Experte!

Erst mal bezahlt der Vermieter die Nebenkosten eines Gebäudes. Je nach Mietvertrag kann er diese Kosten an den Mieter weitergeben: welche Positionen vereinbart sind, ob mit dem Mieter eine NK-Vorauszahlung oder Pauschale vereinbart wurde, nach welchem Umlageschlüssel. Neuere Mietverträge beziehen sich einfach auf die Betriebskostenverordnung, bei Deinem wird halt alles aufgezählt.
Der Vermieter macht, wenn er mit dem Mieter eine Vorauszahlung vereinbart hat, jährlich eine Abrechnung über seine Ausgaben. Bei Dir berechnet er dann die mit X gekennzeichneten Begriffe. Sollten dabei Kosten entstanden sein auf Positionen, die bei Dir im Mietvertrag nicht angekreuzt sind, muss er die selbst tragen. Die würden dann auch nicht auftauchen. (Manche Vermieter tragen z.B. aus Prinzip die Grundsteuer selbst- ja! das gibt es noch)

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