fin
ja, Sie müssen die Abrechnung akzeptieren. Wenn ich in meinem Haus eine Hauhälfte vermiete, so wird die Abwasserrechnung auch an meine Adresse gerichtet sein. Es ist also vollkommen unerheblich an welche Adresse die Rechnung gerichtet wird. Sie wird ja oft auch an die Vermieteradresse versandt.
Das ein Haus bei der Gemeinde schmutzwassermäßig nicht registriert ist, kann ich mir nicht vorstellen. Möglich aber, dass das Schmutzwasser mit dem Gasthaus zusammen verrechnet wird.
Wenn Sie dann korrekt nach Ihrem Zählerstand gemessen, die Kosten festgesetzt bekommen, so ist das in Ordnung.
Carlossa
Ja, verstehe. Es geht aber nicht nur um die Adresse, sondern es ist eine Rechnung für das Abwasser des Gasthauses. Anhand der Wasseruhr, die irgendwann mal in das Nachbarhaus gebaut wurde, wird der Wasserverbrauch dann errechnet und dann eben das Abwasser. Aber für das gemietete Objekt bekommt der Vermieter keine gesonderte Rechnung.
Danke für die Antwort