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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe auch ein etwas komplizierteres Problem. Wir sind auch aus unserer Mietswohnung in unser eigenes Haus gezogen und haben des öfteren mit dem Vermieter im Vorwege Streit gehabt. Zu den Umständen:

Das Objekt, des Vermieters besteht aus einem großen Einfamilienhaus, welches wir gemietet haben und einem Gasthof direkt nebenan (an andere Personen verpachtet.

Das Einfamilienhaus hatte noch nie einen eigenen Wasseranschluss, sondern wurde über eine Leitung vom Gasthaus mit Wasser versortg. Im Einfamilienhaus befindet sich eine Wasseruhr.

Die Wasserabrechnung der Stadtwerke und Abwasserabrechnung der Gemeinde geht also immer direkt an die Pächter der Gastwirtschaft und anhand der Wasseruhr, die im Einfamielenhaus sitzt, wurde bisher immer der Wasserverbrauch des Hauses abgelesen und anteilig auch die Abwasserabrechnung bezahlt.
Aufgrund der Spannungen zwischen dem Vermieter und uns, habe ich zum Vermieter gesagt, dass ich Teile der Nebenkostenschlußabrechnung nicht akzeptiere, da die beigefügten Abwasserabrechnungen alle nicht mein gemietetes Objekt betreffen, sondern an die Anschrift des Gasthauses gehen. Er kann mir also keine Abrechnung zeigen, auf der die Stadtwerke das von uns gemietet Objekt abrechnen.

Ich habe jetzt von seinem Anwalt Post bekommen, dass ich die Rechnung zu akzeptieren habe aufgrunde der im Keller angebrachen Wasseruhr.

Ist das so? Muss ich Rechnungen bezahlen, die letztendlich an ein anderes Objekt gerichtet sind? Das von uns gemietet Objekt ist bis heute nicht bei den Wasserwerken und somit schmutzwassermäßig nicht bei der Gemeinde registriert, Lediglich das Gasthaus nebenan.....

Danke für Eure Tips und Hilfe...

2 Kommentare zu „Abwasserkosten fraglich, falsche Rg-adresse der Gemeinde”

fin Experte!

ja, Sie müssen die Abrechnung akzeptieren. Wenn ich in meinem Haus eine Hauhälfte vermiete, so wird die Abwasserrechnung auch an meine Adresse gerichtet sein. Es ist also vollkommen unerheblich an welche Adresse die Rechnung gerichtet wird. Sie wird ja oft auch an die Vermieteradresse versandt.
Das ein Haus bei der Gemeinde schmutzwassermäßig nicht registriert ist, kann ich mir nicht vorstellen. Möglich aber, dass das Schmutzwasser mit dem Gasthaus zusammen verrechnet wird.
Wenn Sie dann korrekt nach Ihrem Zählerstand gemessen, die Kosten festgesetzt bekommen, so ist das in Ordnung.

Carlossa

Ja, verstehe. Es geht aber nicht nur um die Adresse, sondern es ist eine Rechnung für das Abwasser des Gasthauses. Anhand der Wasseruhr, die irgendwann mal in das Nachbarhaus gebaut wurde, wird der Wasserverbrauch dann errechnet und dann eben das Abwasser. Aber für das gemietete Objekt bekommt der Vermieter keine gesonderte Rechnung.


Danke für die Antwort

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