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einszett hat diese Frage gestellt
Fogendes Problem habe ich :
Wir haben im 01.01.2002 eine Wohnung angemietet,welche laut Mietvertrag 85 qm haben soll. Nun haben wir durch nachmessen heraus gefunden das unsere Wohnung mit allen Räumen nur 75,90qm hat. Desweiteren besteht im Wohnzimmer was 15qm hat und Küche welche offen zum Wohnzimmer ist mit 5,76qm nur eine Deckenraumhöhe von 198cm. Nun haben wir uns durch diverse Foren mal erkundigt ob das überhaupt so richtig ist mit der Raumhöhe und dort haben wir erfahren das die qm Zahl unter 2 metern nur zur hälfte zählt und wir also folglich die Jahre zuviel Miete gezahlt haben. Wie müssen wir damit bei unsren Vermieter vorgehen oder besteht da gar kein Anspruch drauf die zuviel gezahlte Miete wieder zu bekommen. Wir zahlen insgesamt 577,42 Euro Miete Warm, Kaltmiete beträgt für 85qm 409,03 Euro,der Rest ist für Heizung,Warmwasser und Müllabfuhr und was noch dazu gehört.Desweiteren gehört zu der Wohnung ein Hof welchen wir seit Dezember 2007 nicht mehr Nutzen können, da der Vermieter den Hof aufreissen musste wegen eines Wasserrohrschadens an der Abwasserleitung und es bis heute nicht geschafft hat den Hof wieder herzustellen(75% des Hofs sind somit für uns nicht mehr zu Nutzen),es liegen dort die Reste der Wasserohre,Sand und sonstiger Bauschutt,desweiteren ist dort natürlich noch die Baugrube mit 3m x 2m welche auch nicht gesichert ist bzw zugeschüttet. Und ein weiteres Problem haben wir noch, wir haben im Badezimmer und in einen Kinderzimmer ziemlich viele Silberfische, teilweise 2cm goss die Viecher und das das ganze Jahr über.
Ich bitte Sie mir diese Fragen zu beantworten ob ich damit gegen meinen Vermieter durch komme.

1 Kommentar zu „Brauche Dringend Hilfe,Ärger mit meinen Vermieter !!”

Ghostraider Experte!

Da der Unterschied in den qm über 10 % liegt könnte es bei richtiger Berechnung zu einer Neuberechnung der Miete kommen.
Ob und wie lange rückwirkend dies gefordert werden kann ist mir nicht bekannt.
Die Sache mit dem Hof und den Silberfischen müssen Sie erst einmal dem Vermieter schriftlich melden und eine Frist zur Abhilfe geben bevor Sie was unternehmen können.
Da dort eine Mietminderung dann angesetzt werden kann sollten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen und somit alles durch ihm bearbeiten lassen.

Gruß
ghost

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