Ghostraider
Ja, der Vermieter hat Recht.
Abplatzungen sind keine Spuren des täglichen Gebrauchs sondern Beschädigungen.
Wenn diese Beschädigungen schon von Anfang an da waren aber nicht im Übergabeprotokoll aufgetaucht sind werden diese als Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit angesehen und die hat dann der Mieter zu vertreten.
Ich würde diesen Schaden der Privaten Haftpflicht melden die das dann reguliert, wenn eine Mietsache mit versichert ist.
Ansonsten haften Sie für den Schaden.
Gruß
ghost