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kalle10 hat diese Frage gestellt
> Hallo,
wer kann uns hier einen Rat geben. Wir haben folgendes Problem. Wir sollten heute unsere Wohnung übergeben. Dabei wurde festgestellt, dass im Waschbecken leichte Abplatzungen an der Keramik vorhanden sind (sind uns vorher nicht mal selbst aufgefallen). Wir wohnen aber auch erst 1 1/2 Jahre in dieser Wohnung. Im Übernahmeprotokoll waren hierzu keine Mängel notiert, also alles i. O..
> Jetzt will der Vermieter dieses Waschbecken durch ein neues ersetzen und uns die Kosten auferlegen. Aus meiner Sicht ist das Waschbecken nicht kaputt, sondern weist jetzt eben Spuren des Gebrauchs auf. Ich habe auch keine Ahnung wie alt dieses Becken überhaupt ist. Obendrein ist es auch noch ein farbiges Becken, so dass das wohl nun auch noch zusätzlich kosten wird.
> Wer kann mir hierzu was sagen? Ist der Vermieter im Recht?
> lg
> kalle

1 Kommentar zu „Haftung oder einfach Gebrauchsspuren”

Ghostraider Experte!

Ja, der Vermieter hat Recht.
Abplatzungen sind keine Spuren des täglichen Gebrauchs sondern Beschädigungen.
Wenn diese Beschädigungen schon von Anfang an da waren aber nicht im Übergabeprotokoll aufgetaucht sind werden diese als Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit angesehen und die hat dann der Mieter zu vertreten.
Ich würde diesen Schaden der Privaten Haftpflicht melden die das dann reguliert, wenn eine Mietsache mit versichert ist.
Ansonsten haften Sie für den Schaden.

Gruß
ghost

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