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Freisitz an Grundstücksgrenze
Ein Hauseigentümer kann von seinem Grundstücksnachbarn die Beseitigung eines dreieinhalb Meter hohen Holzfreisitzes verlangen, den der Nachbar ca. drei Meter vor seinem Küchenfenster errichtet hat. Derartige Beeinträchtigungen von Licht und Sicht müssen nicht hingenommen werden.
Urteil des LG Coburg
33 S 34/03
Hausbesitzer Zeitung Heft 5/2004, Seite 16