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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Freundin hat in Ihrer vorherigen Wohnung mit ihrem Vater Click-Laminat verlegt. Im Mietvertrag steht folgendes:

Der Mieter verlegt auf eigene Kosten einen neuen Laminatboden (Qualitätsprodukt) im Wohnen und Schlafen sowie Flur fachgerecht auf eigenen Wunsch[/quote:1af83]

So, jetzt gabs mit dem Typen eh schon Ärger, auf jeden Fall hat ihm ein Maler gesagt, dass das kein Qualitätsprodukt ist und er hat geschrieben, dass er sich vorbehält, auf ihre Kosten, den Laminat entfernen und wieder Teppich verlegen zu lassen (ca 2000 Euro). Darauf hat sie telefonisch geantwortet, dass der Laminat aus dem Parkettstudio ist (was auch stimmt) und dass sie ihm eine Kopie der Rechnung schickt. Dummerweise hatte ihr Vater diese nicht mehr und es ist an keine Kopie mehr zu kommen - Was heißt das jetzt?


Selbst wenn es ein 3 Euro Laminat vom Hornbach gewesen wäre, kann ich mir nicht vorstellen, dass das automatisch ein schlechter Laminat ist.
Was heißt Qualitätsprodukt[/i:1af83][/b:1af83]? Im rechtlichen Sinn meine ich, im Mundgebrauch ist mir das schon klar. Muss der soundso viel kosten? (Quatsch) Muss der von ner bestimmten Firma sein? (genauso Quatsch)
Oder ist die Klauser ohnehin hinfällig?

Genauso die Randleisten - Sie hatte in der Wohnung nie welche dran, zum Auszug wollten wir dann auch keine teuren Holzleisten mehr hinmachen und haben PVC-Leisten genommen. Darüber hat er auch gemault. Was erwartet er? Dass man ihm auf eigene Kosten Laminat im Wert von 5000 Euro in der Wohnung lässt?

Vielleicht kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Viele Grüße,
Martin
Stichwörter: rechtlichen + sinn + qualitätsprodukt

3 Kommentare zu „Was ist ein Qualitätsprodukt im rechtlichen Sinn?”

Susanne Experte!

Was lag vorher, Wer hat das Laminat bezahlt und Wer hat die Verlegearbeit gemacht/bezahlt?

xtomcatx

Vorher lag Teppich, den sie auf Grund von Hausstauballerige draußen haben wollte. Verlegt hat ihr Vater und bezahlt wurde alles von ihr (wie im Vertrag festgelegt). Hätte ich wahrscheinlich anders gemacht, aber ist schon so passiert

Susanne Experte!

Also, die Wohnung wurde mit Teppich gemietet und es wurde mit Einverständnis des VM Laminat verlegt auf Kosten des Mieters.
Damit gehört das Laminat ins Eigentum des Mieters, dieser darf das Laminat bei Auszug mitnehmen, muss allerdings den Zustand der Wohnung wie gemietet, also mit Teppich, wieder herstellen.
Der Vermieter kann darauf bestehen, dass das Laminat ausgebaut und der alte Zustand wieder hergestellt wird.
Die Vereinbarung besagt lediglich, dass der Vm mit den Umbauten einverstanden ist.

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