Ghostraider
Obwohl ich es als absolut bescheuert finde Bilder von bewohnten Wohnraum für Verkaufszwecke zu machen sind Sie verpflichtet diese machen zu lassen.
Auf diesen Bildern dürfen aber keine Personen sowie auch nicht die Ahnengalerie sein.
Auch würde ich mal nachhören, (falls es nicht getan wurde) warum Ihnen nicht das Haus zum Kauf angeboten wurde. Der Mieter der in dem Haus wohnt hat ein Vorkaufsrecht. § 577 BGB
Gruß
ghost
Eliasoriti
ich würde keinem Fremden meine Wohnung fotografieren lassen. Es seiden er hat einen Durchsuchungsbefehl ...