Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit 01.01.2001 in einem 3-Fam. Haus.
Der Besitzer verkauft das Haus.
Der neue Besitzer braucht alle drei Wohnungen für sich und seine Familie.
Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag (nach dem bisherigen sog.Sigel-Einheitsmietvertrag).
Im Punkt "Kündigung" steht nur :"Das Recht zur ordentlichen Kündigung
bei unbefristeten Mietverhältnissen richtet sich nach den ges.Bestimmungen."
Nach "Altem Recht" hätte ich doch ,nach über 6 Jahren,6 Monate Kündigungsfrist?
2003 wurde das Gesetz überarbeitet,das mir eine Frist von nur noch 3 Monaten zusteht.
Jetzt frage ich mich,nach welchem Gesetz sich jetzt meine Kündigungsfrist richtet,bzw.wie viele Monate kann ich noch in der Wohnung bleiben.
Da meine Frau keinen Führerschein besitzt,sind wir auf diese Stadt angewiesen (6000 Einwohner).
Wir haben schon neue Wohnungen besichtigt,aber keine entsprach unseren Bedürfnissen.
Kann der neue Besitzer auf Eigenbedarf uns schneller kündigen bzw.rauswerfen?
Wir wissen nicht mehr weiter.
Danke
Andy
Ach ja,gibt es ein Gesetz das mir sagt,wieviele Bohrlöcher z.B. im Bad gemacht werden können,ohne das der Vermieter verlangt,neu zu fliesen?