Beniras
Hallo,
mich würde interessieren,in welcher Höhe die Mietminderung angemessen wäre?Wie wird das in der Regel gehandhabt?Prozentual auf Kalt- oder Warmmiete?
Danke und Gruß
Beniras
Ghostraider
Vielleicht ja vielleicht nein, darüber sollte ein Anwalt für Mietrecht Auskunft geben.
Zuerst muss dem Vermieter der Mangel schriftlich gemeldet werden und eine ausreichende Frist zur Behebung gegeben werden.
Sollte sich da nichts bessern kann eine Mietminderung angesetzt werden, die aber, damit keine Fehler unterlaufen, nur mit einem Anwalt durchgeführt werden sollte.
Da dabei jetzt ein Anwalt im Spiel ist, ist man schon an der richtigen Adresse.
Zum Mangel. Ich denke mal das da eine richtige Rohrisolierung angebracht ist und dazu muss das Mauerwerk aufgeschlagen werden.
Weiter kann es sein das auch an der Dusche der Wasserhahn defekt ist und nach Auswechseln alles ruhig ist.
Die ganze Anlage müsste von einem Installateur überprüft werden der den Fehler finden wird.
Gruß
ghost
Beniras
Danke für die Infos.
Ich werde dann mal schauen,was ich erreichen kann.
Gruß Beniras
wellen
es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung in der Mietsachen mit eingeschlossen sind.
Ich würde deshalb eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Wird nichts getan, würde ich die Kaltmiete um ca. 20% mindern.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm
Ghostraider
Da wird aber schnell mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Bevor eine Mietminderung wegen Lärm oder störende Geräusche bei Wasserleitungen oder auch anderen Lärmquellen angesetzt werden kann muss ein Lärmprotokoll geführt werden um die Zeiten der Störung fest zuhalten.
Wird dies nicht vorgelegt kann man gewaltig auf die Nase fallen.
Dazu muss dem Vermieter ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung gegeben werden.
Danach kann man rückwirkend die Miete mindern.
Zudem kann es sein das die Mietminderung zu hoch oder zu früh angesetzt wurde und schon liegt man wieder auf der Nase.
Der Vermieter sagt nichts, aber hat man eine falsche oder nicht gerechtfertigte Minderung durchgeführt und es läppern sich 2 Monatsmieten Rückstand zusammen, Kuckuck hier ist die fristlose Kündigung. (
Also ist es bei so etwas immer angebracht einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten der den Mieter richtig beraten wird.
Ach so, man kann von der Kalt oder Warmmiete kürzen, es kommt darauf an unter welcher Rubrik der Mietsache der Mangel liegt. Dies wird dem Mieter auch der Anwalt sagen.
Gruß
ghost