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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Seit neun Monaten wohne ich in einem kleinen Gartenhäuschen, vom Vermieter zuvor jahrelang als Sauna genutzt und dann zum Wohnraum umgebaut, deren Wasserleitungen offensichtlich nicht tief genug in die Erde gelegt wurden.

Bereits am 31.12.2005 hatte ich den ganzen Tag kein Wasser (Die Außentemperatur lag bei -4 Grad) . Erst spät abends, nachdem die Temperatur wieder auf über Null Grad gestiegen war, tauten die Rohre wieder auf.
Heute haben wir eine Temperatur von -5 Grad und wieder ist kein Wasser vorhanden. Toilette, Dusche und Waschbecken sind knochentrocken...

Nachdem ich dies meiner sehr uneinsichtigen Vermieterin heute mitgeteilt und aufgefordert habe diesen Mangel umgehend zu beseitigen, erfolgte lediglich die Antwort, das sie jetzt keine Möglichkeit habe die Rohre tiefer zu verlegen und ich "übergangsmäßig" bis zum Frühjahr , im Nachbarhaus duschen könnte.

Das dieser Mangel meiner Vermieterin nicht unbekannt sein dürfte ist klar, denn die Wohnung wird schon seit Jahren vermietet, allerdings welchseln die Mieter meiner Wohnung ( nach Aussagen von anderen ehemaligen Mietern) mindenstens 2x im Jahr.

Ich habe meiner uneinsichtigen Vermieterin nun angedroht die Miete für jeden Tag zu kürzen, an dem ich kein Wasser zu Verfügung habe. Selbstverständlich kam von der Vermieterin sofort die Androhung mich zu kündigen, wenn ich die Miete kürzen würde...

Meine Frage nun lautet; wieviel Prozent meiner Miete (Kalt- oder Warmmiete) kann ich pro Tag kürzen?


Gruß und besten Dank !
Stichwörter: kein + leitungen + wasser + eingefroren

3 Kommentare zu „Kein Wasser !! Leitungen eingefroren !!”

Susanne Experte!

Die bekannten Mietminderungstabellen findest Du hier im Forum unter der Rubrik Mietminderungstabellen.

Da bezüglich des Wasserausfalls weder die Toilette benutzbar ist, noch die Möglichkeit zum Duschen besteht, können hier m.E. schon 90% der Miete gemindert werden. Achtung: gemindert wird immer von den Gesamtkosten, d.h. Miete und Nebenkostenvorauszahlungen! Weiterhin dürfen die geminderten Tage auch nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.
Da die VM schon mit Kündigung drohte, würde ich zur rechtssicheren Seite die Minderung und die weiteren Verhandlungen einem Fachanwalt überlassen. Die Kosten können auch der VM in Rechnung gestellt werden.
Wenn man dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen will sollte man sich was anderes suchen und fristlos kündigen.

Wolfsmond

Besten Dank für die Info !

So habe ich es mir auch schon gedacht, das heißt die Miete um ca. 90% zu kürzen und Anwaltskosten ect. an den VM zu "übertragen".

Wie auch erwartet, habe ich jetzt (2200 Uhr), ich war den ganzen Tag nicht zuhause, noch immer kein Wasser. Die VM war ja auch so dreist zu behaupten, das sie gar nichts müsse und das eingefrorene Wasserleitungen ( z.Zt. -5 Grad) höhere Gewalt seien.

Das Problem ist nun aber, so kurzfristig eine neue Wohnung zu finden,da ich Hartz IV - Empfänger bin und für diese Wohnung vom Amt die MSH erhalten habe. Wenn ich fristlos kündigen würde, kann ich davon ausgehen das die VM nichts von der MSH herausgibt. Ob ich vom Amt nochmals eine MSH erhalte ich fraglich.

So wie ich es einschätze, werde ich wohl noch einige Wochen ohne Wasser in der Wohnung sein, sofern die Frostperiode anhält. Ich vermute mal, das ich Unkosten, die für den Aufwand wie Duschen, Toilette, Wäsche usw. außerhalb meiner Wohnung nun anfallen werden, der VM in Rechnung stellen kann. Oder kann ich diese Unkosten mit der Miete verrechnen?

Ich denke mal der beste Weg ist der zum Mieterverein, aber der kosten ja auf wieder Geld, das mir nicht zur Verfügung steht...


Nochmals vielen Dank für die Info

Nils

tenant61 Experte!

technisch wäre das tieferlegen der leitung natürlich eine lösung; möglicherweise würde aber bereits eine gute isolierung abhilfe schaffen. am besten kann das sicher ein fachmann beurteilen, der auch gleichzeitig die kosten abschätzen könnte.

anstelle einer mietminderung käme auch die ersatzvornahme in betracht. in dem fall müsstest du den vermieter unter fristsetzung zur behebung des mangels schriftlich auffordern und ihm androhen, andernfalls die arbeiten selbst zu beauftragen. haken dabei: mit den kosten müsstest du zunächst in vorlage treten und billig wird das vmtl nicht gerade. anschließend könntest du die kosten mit den laufenden mietzahlungen verrechnen.

im übrigen würde ich auch sagen, dass so ein vertragsverhältnis auf dauer keinen sinn macht. eine fristlose kündigung sobald du was neues hast, wäre also ebenfalls denkbar.

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