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Luisa-Florian hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen..,

also wir haben gleich mehrere probleme mit unserer vermietern.

1.wir wohnen seit dem 1.08.2007 in der mietwohnung und vor ein paar tagen ist der gasherd der bereits in der wohnung stand kaputt gegangen ihr hausmeister schlug uns vor, über eine verlängerungsschnur aus dem schlafzimmer (wir haben eine 4monate alte tochter die sicherlich bald krabbeln wird) einen e-herd anzuschließen. da wir nur eine steckdose in der küche haben. wie varlässig ist das? muss sie den gasherd ersetzten wenn dieser bereits in der wohnung stand jedoch nicht im mietvertrag?


2.nicht zum erstenmal wurden unsere mülltonen nicht gelehrt, weil der hausmeister diese nicht rausgestellt hat. wir haben ihn darauf angesprochen doch ein ledigliches "ich habe auch nicht immer zeit" bekamen wir als antwort. als unsere vermieterin aus dem urlaub wieder kam hatten wir alle einen brief im briefkasten das wir unseren müll sortieren sollen, die tüten in die tonnen auskippen sollen und keine mülltüten neben den (nicht gelehrten) tonnen stellen.


3.unsere vermietern hat uns bei einzug gesagt das sie die kosten für neue steckdosen und türklincken übernimmt auf das geld warten wir heute noch. außerdem haben wir keine heizung im badezimmer bei der wohnungsbesichtigung sagte sie uns allerdings das es sich um eine mittelwohnung handelt und das es nicht kalt ist. jedoch ist es im winter so kalt das ich dort kein säugling baden kann. sie wusste beim einzug das ich schwanger war.


kann mir jemand sagen wie wir uns verhalten sollen da sie nur vorderungen stellt aber keine leistung erbringt.

1 Kommentar zu „E-herd über verlängerungsschnur anschließen muss ich mir das gefallen lassen?”

Ghostraider Experte!

Sie sind da eingezogen obwohl Sie gesehen haben was für eine Bruchbude es war.
Leider ist es so das es dann heißt "Gemietet wie gesehen" und bedeutete das Sie jetzt keine Forderungen auf,
a) Mehr Steckdosen,
b) Heizung im Bad
c) Einen nicht mitgemieteten Herd
stellen können.

Mit dem Herd ist es solche Sache, der eine sagt er muss mit vermietet sein damit der Vermieter in die Pflicht genommen werden kann, der andere das bin ich :-) ) sagt, alles was bei Mietbeginn in der Wohnung steht oder sich befindet ist mitgemietet. Ob es der Laminatboden vom Vormieter ist, wenn dafür von neuen Mieter keine Abstandssumme gezahlt wurde oder der Gasherd. Will der Vermieter das nicht soll er die Sachen vor Mietbeginn entfernen.

Mit dem Bad kann es sein, das Sie ein Recht auf Wärme im Bad haben, wenn die Temperatur eine gewisse Gradzahl nicht erreicht.
Das bedeutet das das Bad mindestens 21 Grad haben muss.


Das Sie bei Einzug Schwanger waren, da kann die Vermieterin nichts für :-) ) und wird Sie nicht interessieren so wie es sich nicht auf das Mietverhältnis auswirkt, da Sie ja den Mietvertrag nicht unterschreiben brauchten. :-( ((

Im ganzen würde ich mit der Sache einen Rechtsanwalt befragen der Ihnen bestimmt besser weiterhelfen kann wie wird hier.

In manchen Teilen stehen die Chancen nicht schlecht was zu erreichen.

Ach so, auch in Bezug auf den faulen Hausmeister kann der Anwalt helfen, sowie er auch einen Rat geben kann wie Sie Ihr Geld für die vorgesteckten Auslagen zurück bekommen. Wenn Sie diese noch zurück bekommen, da ja nichts schriftliches über die Rückzahlung besteht.

Sollten finanzielle Probleme in Bezug Anwalt nehmen sein, (Hartz4, nur schon mal zur Vorsicht) wird der Anwalt Ihnen auch da sagen wie und wo man Kostenbeihilfe bekommt.

Gruß
ghost

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