Ghostraider
Sie sind da eingezogen obwohl Sie gesehen haben was für eine Bruchbude es war.
Leider ist es so das es dann heißt "Gemietet wie gesehen" und bedeutete das Sie jetzt keine Forderungen auf,
a) Mehr Steckdosen,
b) Heizung im Bad
c) Einen nicht mitgemieteten Herd
stellen können.
Mit dem Herd ist es solche Sache, der eine sagt er muss mit vermietet sein damit der Vermieter in die Pflicht genommen werden kann, der andere das bin ich ) sagt, alles was bei Mietbeginn in der Wohnung steht oder sich befindet ist mitgemietet. Ob es der Laminatboden vom Vormieter ist, wenn dafür von neuen Mieter keine Abstandssumme gezahlt wurde oder der Gasherd. Will der Vermieter das nicht soll er die Sachen vor Mietbeginn entfernen.
Mit dem Bad kann es sein, das Sie ein Recht auf Wärme im Bad haben, wenn die Temperatur eine gewisse Gradzahl nicht erreicht.
Das bedeutet das das Bad mindestens 21 Grad haben muss.
Das Sie bei Einzug Schwanger waren, da kann die Vermieterin nichts für ) und wird Sie nicht interessieren so wie es sich nicht auf das Mietverhältnis auswirkt, da Sie ja den Mietvertrag nicht unterschreiben brauchten. ((
Im ganzen würde ich mit der Sache einen Rechtsanwalt befragen der Ihnen bestimmt besser weiterhelfen kann wie wird hier.
In manchen Teilen stehen die Chancen nicht schlecht was zu erreichen.
Ach so, auch in Bezug auf den faulen Hausmeister kann der Anwalt helfen, sowie er auch einen Rat geben kann wie Sie Ihr Geld für die vorgesteckten Auslagen zurück bekommen. Wenn Sie diese noch zurück bekommen, da ja nichts schriftliches über die Rückzahlung besteht.
Sollten finanzielle Probleme in Bezug Anwalt nehmen sein, (Hartz4, nur schon mal zur Vorsicht) wird der Anwalt Ihnen auch da sagen wie und wo man Kostenbeihilfe bekommt.
Gruß
ghost