cori85 hat diese Frage gestellt
sind vor 2 Jahren eingezogen, haben Räume jeweils anders farbig gestrichen. Nun haben wir gekündigt und im Mietvertrag steht bei Mietbeendigung nur: Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in einem sauberen Zustand zu übergeben.
Verwaltung meint aber wir sollen komplett streichen, denn da würde unter schönheitsreparaturen fallen.
Wie ist denn nun das Gesetz ? Stimmt es das man nur nicht streichen muß, wenn alle Räume einheitlich in neutralen Farben gestrichen sind. So hat die mir das von der Verwaltung gesagt. Wir sollten uns das gut überlegen denn das würde sich sost auf unsere Kaution auswirken .
Kann mir jemand hlfen oder nen Tip geben ?