Gast
die 12-Monatsfrist gilt nicht nur beim Auszug. Der Vermieter muss grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die NK-Abrechnung vorlegen, wenn er noch Geld sehen will.
Bei einem Auszug im Oktober 2003 muss der Vermieter nicht unbedingt bis spätestens Ende Oktober 2004 abrechnen, es hängt vielmehr von der Abrechnungsperiode ab. Wenn diese immer von Juli bis Juli geht, so braucht er für die Monate Juli bis Oktober 2003 erst im Juni 2005 abrechnen, da die Periode ja bis Juni 2004 läuft und danach erst die 12 Monate laufen.
Josh