Ghostraider
Tja Schorschi, der Vermieter war bis auf die Mietminderung von 5% kulant.
Er hat Ersatzwohnungen gestellt und alles drum und dran, was willst Du mehr?
Wenn der Vermieter für die Zeit nur ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt hätte wäre es auch ausreichend gewesen.
Da die Wohnung ja noch wie Du geschrieben hast bewohnbar bleibt (2Badezimmer, Fenster einzel einsetzend usw.)
kannst Du auch nur einen Teil an Mietminderung ansetzen.
Die Mietminderung würde ich nur mit einem Rechtsanwalt ansetzen, der auch genau sagen kann wieviel angesetzt werden darf und kann.
Wäre die Wohnung nicht mehr bewohnfähig könnten 100% abgesetzt werden.
Wie viel bei einer Teilbewohnbarkeit angesetzt werden kann, kann ich nicht einschätzen, aber es sind gewaltig mehr wie 5%.
Daher auf zum Anwalt und sich da beraten lassen und dieser soll alles weitere in die Wege leiten.
P.s. Wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist übernimmt diese die Anwaltskosten.
Gruß
ghost