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mailschorsch hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

unser Haus wird kernsaniert :-(
Da kommen wir wohl nicht drum rum, aber 2 Fragen bleibt offen. Der Vermieter muss ja während der Zeit der Sanierung eine Ersatzwohnung stellen, oder?

1. Frage: Ab welchem "Level" der Beeinträchtigung gilt diese Regel? Unser Haus soll so saniert werden, dass man theoretisch in den Wohnungen währenddessen wohnen bleiben kann. Konkret: Fenster werden zb. Zimmer für Zimmer gemacht. Da wir 2 Bäder haben, auch eins nach dem anderen. Das für uns grösste Problem wurde vom Vermieter als "geringe Beeinträchtigung" bezeichnet. Nämlich die komplette Einrüstung des Hauses über 6 Moante (April bis September) Aus keinem der Fenster kann man also noch raussschauen, wesentlich weniger Licht als ohne Baugerüst (da kommt so ein semitransparentes Fangnetz drumrum) Diese Gerüst samt Netz steht die komplette Zeit.
Meiner Meinung nach ist damit ein wohnliches Wohnen nicht mehr möglich - der Vermieter bietet uns 5 % ! Mietminderung.


2. Der Vermiter hat uns kulanterweise trotzdem für den gesamten Zeitraum Ausweichwohnungen angeboten. Allerdings - und jetz tkommts - nur 3 Wohnungen, die in Summe die selbe Grösse wie unsere jetzige ergeben.
Jetzt haben wir zusammenhängend 164m². Er will uns in ähnlicher Lage (1-2 km Entfernung) 3 50-60 m² Wohnungen anbieten, da er keine so grossen Wohnungen im Bestnad hat.

Frage: Darf er das ? Muss er a eigentlich . So Wohnungen kann er ja auch nicht aus dem Hut ziehen, oder ? Oder muss er, wenn er keine vergleichbare Wohnung findet eine Abfindung an die Mieter zahlen?
Das wäre uns eigentlich das liebste, hiermit liesse sich eine Provison für einen Makler bezhalen, der grössere Wohnungen an der Hand hat. Dann würden wir auch dauerhaft in der neuen Wohnung bleibn.

Danke schonmal für Eure Hilfe !

Gruss,
Schorsch

1 Kommentar zu „Esatzwohnung bei Kersanierung”

Ghostraider Experte!

Tja Schorschi, der Vermieter war bis auf die Mietminderung von 5% kulant.
Er hat Ersatzwohnungen gestellt und alles drum und dran, was willst Du mehr?
Wenn der Vermieter für die Zeit nur ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt hätte wäre es auch ausreichend gewesen.
Da die Wohnung ja noch wie Du geschrieben hast bewohnbar bleibt (2Badezimmer, Fenster einzel einsetzend usw.)
kannst Du auch nur einen Teil an Mietminderung ansetzen.
Die Mietminderung würde ich nur mit einem Rechtsanwalt ansetzen, der auch genau sagen kann wieviel angesetzt werden darf und kann.
Wäre die Wohnung nicht mehr bewohnfähig könnten 100% abgesetzt werden.
Wie viel bei einer Teilbewohnbarkeit angesetzt werden kann, kann ich nicht einschätzen, aber es sind gewaltig mehr wie 5%.

Daher auf zum Anwalt und sich da beraten lassen und dieser soll alles weitere in die Wege leiten.

P.s. Wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist übernimmt diese die Anwaltskosten.

Gruß
ghost

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