Susanne
Falls der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, d.h. vom 01.01.-01.12. (für 2004 also 3/12 der Gesamtkosten Dir berechnet wurden) kann die Nachforderung für 2004 nicht mehr gefordert werden, da die Frist am 31.12.2005 abgelaufen war.
Susanne
Falls der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, d.h. vom 01.01.-01.12. (für 2004 also 3/12 der Gesamtkosten Dir berechnet wurden) kann die Nachforderung für 2004 nicht mehr gefordert werden, da die Frist am 31.12.2005 abgelaufen war.
fxtricks
Hallo
Ja das habe ich auch gehört.
Das heist doch das die Summe die er für 2004 von mir bekommen würde ich nicht mehr Zahlen muß????
Aber die Nebenkostenabrechnug von 2005 wo ich noch 200€ bekommen würde kann ich von Ihn verlangen????
Mfg Alex