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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Die Wohnung, in der ich seit 3 Jahren zur
Miete wohne ist nur über einen Laubengang betretbar.
Die Nachbarin, die an erster Stelle dort wohnt ist eine über
80jährige Dame, die sich laut Hausmeister mit jedem im Haus anlegt.

Sie stand fast immer auf dem Laubengang und zwar so, dass man sie
hinter der Tür eindrücken oder sich extrem vorsichtig
vorbeischlängeln musste - der Zugang zu meiner Wohnung war regelmäßig
versperrt.

Mein Freund - wir haben eine Wochenendbeziehung - hat sie ein paar
mal "eingequetscht", woraufhin sie ihm mit Anzeige drohte und ihn
"dumm anmachte".

Er traf sich mit dem Hausmeister und schilderte den Fall. Da es schon
öfter mit ihr Probleme gab, ist die Hausverwaltung mit einer
mündlichen (und schriftlichen?) Abmahnung auf diese Frau zugegangen.
Mich läßt sie nun bisher in Ruhe, aber bereits letztes Wochenende hat
sie wieder meinen Freund abgefangen - der sich das kaum länger
gefallen lassen möchte.

Ich wiederum möchte gern in dieser Wohnung bleiben - hell, schön,
tolle Wohngegend.

Die Hausverwaltung hat wohl bereits deutlich gemacht, dass sie auf
meiner Seite steht, doch die Nachbarin scheint sich trotz Abmahnung
nicht daran zu halten, den Laubengang frei zu halten, wenn jemand
durch möchte.
Ferner steht die Tür fast immer weit offen und es riecht sehr
unangenehm. Sie führt permanent laute Selbstgespräche, auch gern vor
meinem Küchenfenster. Wir fühlen uns extrem beobachtet und
kontrolliert.

Was kann ich tun? Ich möchte das gute Verhältnis zur Hausverwaltung
nicht gefährden, aber selbst der Hausmeister nannte das meinem Freund
gegenüber Beeinträchtigung der Wohnsituation - sollte ich mit
Mietminderung "drohen", bringt das etwas oder welche Möglichkeiten
habe ich?

Was kann passieren, wenn es zu Handgreiflichkeiten kommen sollte?
Mein Freund ist ja in dem Fall kein Mieter sondern "Gast".

Ich möchte mich gern noch diese Woche mit dem Hausmeister telefonisch
in Verbindung setzen, da wir auch kommendes Wochenende in meiner
Wohnung sein werden.

Es geht mir hauptsächlich um freien Zugang zu meiner Wohnung - ohne
Pöbeleien.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar -
Iris
Stichwörter: zugang + versperrt

4 Kommentare zu „Zugang versperrt”

fin Experte!

Zu Handgreiflichkeiten sollte es beileibe nicht kommen, denn damit würde sich Ihr Freund gegebenenfalls eine Anzeige einholen und sich strafbar machen. Zu unterscheiden ist, ob Sie Ihnen absichtlich den Weg versperrt, also auf dem Zugang steht und niemanden vorbei läßt oder ob sie sich noch in ihrem Wohnungsbereich befindet in dem sie machen kann was sie will, auch bei geöffneter Tür.
Ich sehe hier leider nur die Möglichkeit einer weiteren Abmahnung durch die Hausverwaltung oder klaren Worten von Ihnen und Ihrem Freund, aber keine Handgreiflichkeiten.

Iris

Vielen dank für die Antwort!
Fest steht, sie versperrt absichtlich die Tür; diese geht nach innen auf und sie steht direkt hinter dem Drehpunkt - aber nur, wenn sie sieht, dass derjenige, der rein möchte, Tüten, Gepäck o.ä. bei sich hat.
Der behinderte Zugang zur Wohnung ist "Besitzstörung", wurde ich belehrt.

Wie aber bekommt man die Hausverwaltung dazu eine weitere Abmahnung zu erteilen - gerade mal 2 Wochen später, wenn man nicht mit Mietminderung drohen kann?
Klingt alles nach Kindergarten...

Kann der "Dame" gekündigt werden nach Abmahnungen, obwohl sie dort schon sehr lange (angeblich, aber nicht glaubhaft 40 Jahre) wohnt (2 Kinder in einer 1-Zimmer-Wohnung aufziehen klingt nicht glaubwürdig) - da gibt es doch sicher Schutzgesetze?
Was würde eine weitere Abmahnung bringen und müsste sie schriftlicher Art sein?

fin Experte!

Abmahnungen müssen immer schriftlicher Art sein, denn sonst haben Sie keine Beweiskraft. Wenn das bisher nicht geschehen ist, noch einmal mit der Hausverwaltung sprechen. Ein Kündigungsgrund ist das nicht. Die Dame muß sich aber an die Hausordnung halten und den Mietvertrag und diese regeln auch das gedeihliche Miteinander der Mieter untereinander.
Ein klares, lautes "Darf ich mal vorbei, b i t t e" tut es oft schon auch wenn die Dame den Weg versperrt.

Iris

Dankeschön - ich werde nochmal nachhaken, ob die erste Abmahnung schriftlich erfolgt ist.
Schade, dass man sich mit so etwas überhaupt befassen muss. Da kann man nur hoffen, dass diese Erfahrung einen daran hindert, im Alter auch so bösartig zu sein...

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