Susanne
Eine formale falsche Abrechnung ist nichtig, d.h. Forderungen, die sich daraus ergeben, sind nicht fällig.
Ich würde die Abrechnung an Deiner Stelle durch einen Fachmann prüfen lassen, insbesondere, da eine keine 30 Tage Frist gibt. Die Frist zum Einspruch durch den Mieter beträgt nach BGB 12 Monate! Während dieser Zeit kann er auch Einblick in die Unterlagen verlangen, egal, was der VM so schreibt.