Susanne
Unter diesen Umständen kann ich nur raten einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich hat der Mieter lt. BGB Arbeiten für Instandhaltung und Instandsetzung sowie Modernisierung mit korrekter Modernisierungsankündigung zu dulden. Widerspricht der Mieter der Duldung, so muss der VM auf Duldung klagen.
Wird Dir denn aufgrund der Sanierung gekündigt werden oder stellt Dir die GmbH für diese Zeit eine andere Wohnung zur Verfügung?
Für solche Fälle kann der Mieter aufgrund einer sog. Härteklausel widersprechen, allein ein so lange Miezeit ist aber wohl kein Grund. (fortgeschrittenes Alter, Umzug nicht zumutbar etc.)
bluetec2080
hallo,
in den nächsten wochen würd es mit den vermieter zu einem gespräch kommen. im moment weiß ich nur soviel das der vermieter ein architekten zu besichtigung der wohnung schicken will und das die maßnahmen zur sanierung des hauses im sommer anfangen könnte. jedenfalls bin ich inzwischen ein mieterbung beigetreten. ich hoffe ja nun das ich im falle eines auszuges vom vermieter die kosten für den umzug usw übernommen bekommen. er will ja dann das ich ausziehe. vom auszug waer bis jetz noch keine rede , seitens des vermieters , aber im schreiben stand was von grundsanierung und man kann ja ab unb zusammen ziehen.
mfg