Susanne
Die Kosten für die unvermietete Wohnfläche bzw. Geschäftsfläche muss der VM tragen! Offensichtlich will er das umgehen, damit ist aber die NK-Abrechnung formell falsch. Teile dies dem VM unter Angabe der Gründe schriftlich mit und fordere eine korrigierte Abrechnung.
chakhy
Vielen Dank für die Antwort. Nach der neuen Berechnung habe ich dann nur einen Anteil von 22 % zu tragen.
Allerdings weiss ich bei einigen Kosten nicht, ob diese auf das gesamte Gebäude gerechnet werden o. nur auf die Mieter aufgeteilt werden.
Das sind z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Wasserverbandsgebühren, Versicherungen.
Bei den Schonrsteinkosten und Heizungswartungskosten sagt der Vermieter jetzt z. B., dass in der leerstehenden Wohnung ja schließlich nicht geheizt wird und somit keine Kosten anfallen.
Wäre schön, wenn ich hierzu auch etwas erfahren könnte.
Chakhy