Ghostraider
Jeder Mieter kann eine Genehmigung bekommen oder auch nicht.
Jeder Mieter kann auch einen anderen Mietvertrag für die gleiche Wohnung im gleichen Haus bekommen, da sind dem Vermieter keine Grenzen gesetzt.
Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, gilt diese nur für den zu der Zeit vorhandenen Hund/Katze und erlischt wenn dieses Tier nicht mehr in der Wohnung ist. (Abschaffung Tod) Für einen neu angeschafftes Tier muss wieder eine Genehmigung eingeholt werden.
Sollte Ihre Tochter noch im zarten Kindesalter sein (bis wann dieses gilt weiß ich nicht) könnten Sie sich ein Tier anschaffen, da das Tier keine Sache ist und einfach wieder weggeben werden kann.
Hier ein paar Links.
http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung%20in%20einer%20Mietwohnung,1005.htm
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk33_merkblatt-tierhaltung-mietwohnung.htm
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html
http://www.papageienatrium.de/Rat___Tat/Tierhaltung_in_der_Wohnung/body_tierhaltung_in_der_wohnung.html
http://www.geraldgroos.de/Recht/der_hund_in_der_mietwohnung.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/haltalg.htm
http://www.tagesschau.de/inland/tierhaltung2.html
So, damit können Sie sich schlau machen. ))))
Gruß
ghost