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Jörg aus Rostock hat diese Frage gestellt
Im Mietvertrag selber steht unter Nr.7
“Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
(1) Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung sind folgende Handlungen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig:
...
Unter d findet man dann
d) Haltung von Tieren“
Damit ist doch das generelle Halten (auch von Kleintieren) genehmigungspflichtig, aber die aktuelle Rechtssprechung, sagt, das:
„Eine Klausel im Mietvertrag, nach der »die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig« ist, braucht nicht beachtet zu werden....
... Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das Verbot nicht.
Der Mieter darf deshalb jedes Tier, z. B. auch einen Hund, halten (Amtsgericht Köln Az. 213 C 369/96).
Ähnlich im Urteil BGH (Az.: VIII ZR 340/06) wo doch ähnlich entschieden wurde, wenn auch der Wortlaut der Klausel im Mietvertrag anders war...
In der Hausordnung steht nun...
„12. Die Haltung von Hunden und Katzen ist genehmigungsbedürftig. Sie wird nur erteilt, wenn eine besondere Haftpflichtversicherung vorliegt.
Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine tierärztliche Bescheinigung über die Rasse — zum Ausschluss von Kampfhunden — vorzulegen.
In Hoch- und Würfelhäusern gibt es keine Genehmigung zur Haltung von Hunden. Tiere sind nach den Regeln einer artgerechten, ordentlichen und hygienischen Tierpflege zu halten.
Genehmigungen können wir widerrufen, wenn die Auflagen nicht eingehalten, das Haus oder die Bewohner gefährdet, Mitbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder sich auf andere Weise Unzuträglichkeiten ergeben.“
Ich wohne in einem 11 Geschosser, also Hochhaus...?
Unsere Tochter hat sich bereit erklärt für einen Freund ab und zu auf einen West Highland Terrier aufzupassen, dieser Freund will aber nun den Hund nicht mehr, wir möchten diesen liebgewonnenen Mitbewohner gern behalten, ein Antrag wurde wegen „Ordnung und Sauberkeit im Haus und Sicherheit der Mieter“ abgelehnt...
Der wahre Grund ist, dass befürchtet wird, dass danach noch mehrere Mieter einen Antrag stellen.
Allerdings ist in unseren Augen die Entscheidung rechtsmissbräuchlich, da eine Familie die einen Pudel hatte jetzt 2 Pudel hat und das nun schon seit über 1 Jahr, bei der (glaube) aber auch keine Genehmigung vorliegt....insgesamt gibt es im Eingang mind. 4 Hunde, in anderen Eingängen sogar Schäferhunde...
Haben wir Chancen gegen diese Entscheidung vorzugehen, wegen Nichtigkeit der Klausel im Mietvertrag, was könnte im Schlimmsten Fall bei Nichteinhaltung der Hausordnung passieren?


1 Kommentar zu „Frage zu Mietvertragsklausel „Tiere“ und Hausordnung.....”

Ghostraider Experte!

Jeder Mieter kann eine Genehmigung bekommen oder auch nicht.
Jeder Mieter kann auch einen anderen Mietvertrag für die gleiche Wohnung im gleichen Haus bekommen, da sind dem Vermieter keine Grenzen gesetzt.
Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, gilt diese nur für den zu der Zeit vorhandenen Hund/Katze und erlischt wenn dieses Tier nicht mehr in der Wohnung ist. (Abschaffung Tod) Für einen neu angeschafftes Tier muss wieder eine Genehmigung eingeholt werden.
Sollte Ihre Tochter noch im zarten Kindesalter sein (bis wann dieses gilt weiß ich nicht) könnten Sie sich ein Tier anschaffen, da das Tier keine Sache ist und einfach wieder weggeben werden kann.

Hier ein paar Links.

http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung%20in%20einer%20Mietwohnung,1005.htm

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk33_merkblatt-tierhaltung-mietwohnung.htm

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html

http://www.papageienatrium.de/Rat___Tat/Tierhaltung_in_der_Wohnung/body_tierhaltung_in_der_wohnung.html

http://www.geraldgroos.de/Recht/der_hund_in_der_mietwohnung.htm

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/haltalg.htm

http://www.tagesschau.de/inland/tierhaltung2.html

So, damit können Sie sich schlau machen. :-) ))))

Gruß
ghost

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