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camouflage hat diese Frage gestellt
Hallo, erstmal eine kurze Einführung um den Hintergrund zu verstehen. Meine Freundin und ich sind vor ca 2 Jahren um genau zu sein 01.Mai 2006 in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte meine Freundin eine eigene Wohnung und ich habe im Haus meiner Eltern gewohnt.
Da sie erst im April ihre Wohnung kündigen konnte musste sie noch bis Ende Juli weiterhin Miete zahlen, obwohl sie nicht mehr dort gewohnt hat.
OK, das war auch verständlich.
Nun hat sie letztes Jahr eine Abrechnung der Betriebskosten erhalten. In dieser Abrechnung waren als Mieter 3 Personen genannt, obwohl sie nur alleine mit ihrem Sohn dort gewohnt hat. Ich war zwar von Dezember bis April öfter bei ihr, habe dort aber nicht gewohnt weil ich noch meine eigene Wohnung hatte. Hier nun meine erste Frage, darf der Vermieter so etwas auf seiner Betriebskostenabrechnung verrechnen?
Eigentlich war ich doch nur Gast.
Das zweite ist nun das heute (14.02.200 8) eine weitere Abrechnung gekommen ist. In dieser Abrechnung wird der letzte Monat (Juli 2006) abgerechnet. Hierfür möchte der Vermieter knapp 350eur Nebenkosten haben, abzüglich bereits gezahlter 100eur verlangt er immernoch 250eur. Für einen Monat in dem niemand in der Wohnung gewohnt hat.
Nun meine Frage, abgesehen von der Höhe der Kosten, wie lange darf der Vermieter diese Betriebskosten nachträglich einfordern?
Ich habe etwas von 12 Monaten im Internet gefunden, aber ab wann gelten diese 12 Monate?
Müssen wir nun zahlen oder nicht?
Besten Dank schon mal für die Hilfe

1 Kommentar zu „Frist für Nebenkostenabrechnungs Nachzahlungen”

Susanne Experte!

Wenn vorher der Abrechnungszeitraum immer das Kalenderjahr war, hat sich daran auch nichts geändert.
Korrekt wäre gewesen, dass Deine Freundin von der Jahresabrechnung 2006 ihrer Wohnung 7/12el bezahlt.
Diese Abrechnung hätte bis zum 31.12.2007 zugegangen sein sollen. Eine separate Abrechnung für Juli ist unlogisch und außerdem außerhalb der Ausschlussfrist.
Der VM müsste beweisen, dass er die Verspätung nicht zu verschulden hat.(da aber bereits eine Abrechnung erfolgte,kann man das eigentlich nicht nachvollziehen-sieht eher nach "habichvergessen" aus.)
Da Du dort nicht gemeldet warst, kann er auch keine 3 Personen abrechnen, dem kann Deine Freundin widersprechen.

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