Ghostraider
Zu erst einmal.
Den Schimmelbefall hätten Sie schon lange dem Vermieter mitteilen müssen.
Zu Ihren Fragen:
Erstens darf der Vermieter sich mit solch einem Vorwand in die Wohnung "schleichen"?
NEIN.
Der Vermieter muss seinen Besuch mit Angabe von Gründen anmelden. Außerdem hat er nur alle zwei Jahre das Recht einer Besichtigung.
Zweitens darf er einfach in einem geschlossenen Raum innerhalb der Wohnung treten?
NEIN.
In der Wohnung darf er sich nur mit Ihrer Genehmigung bewegen. Eigenmächtigkeiten sind Ihm untersagt. Auch das öffnen von Küchenschränken die mitvermietet sind bedarf der Erlaubnis.
Drittens darf der Vermieter einfach andere Leute von Wohnumständen unterrichten?
Nein.
Viertens ist in dem Falle eine fristlose Kündigung möglich?
Welche Gründe will er zur fristlosen Kündigung vorbringen ?
Schimmel an den Wänden?
Da muss er Ihnen erst einmal den Beweis bringen das der Schimmel durch Ihre Schuld zustande gekommen ist.
Sicherheitshalber würde ich aber mal einen Anwalt aufsuchen und diesen in der Sache befragen.
Gruß
ghost