mono 14.10.2010 10:43
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wurden für die "Einzugsphase" keine abweichenden Zahlungstermine bzw. die Zahlung einer verringerten Miete bis zur Fertigstellung des Bades vereinbart, so ist der Mietzins grds. mit Beginn des MV fällig.
Andererseits erfüllt eine Wohnung ohne Bad höchstwahrscheinlich nicht den Mietzweck "Wohnen". In jedem Fall berechtigt dies m.E. zu einer Minderung der Mietzahlung bis zur Fertigstellung, vorausgesetzt, das Minderungs-/ Nachbesserungsrecht für anfängliche Mängel wurde im MV nicht ausgeschlossen. OB es einen guten Start in das Mietvehältnis darstellt, gleich zu Beginn die Miete zu mindern muss jeder selbst entscheiden.
Da er Euch in der Tat entgegengekommen ist, indem er Euch schon beträchtliche Zeit vorher den Schlüssel ohne Erlangung einer Gegenleistung asgehändigt hat würde ich an Ihrer Stelle versuchen eine einvernehmliche, für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.
Bieten Sie Ihm doch an, die Hälfte der Miete bis zur Fertigstellung zu zahlen.
Bladder 14.10.2010 15:26
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Badfertigstellung doch Angelegenheit des Vermieters.
Naja, Miete zahlt man erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Und da die Wohnung noch nicht übergeben wurde, sie auch nicht fertiggestellt ist, sollte man dem Vermieter klar machen, dass er im Verzug ist.
Für mich ist dies ein ganz plumper Versuch des Vermieters aus der eigenen Unzulänglichkeit (Wohnung kann noch nicht übergeben werden) noch schnell ein paar Euronen zu machen.
Sie beide arbeiten doch in der Wohnung. Warum sollten denn jetzt nur der Mieter etwas zahlen.
Berthelstal 14.10.2010 18:41
Es wäre interessant zu erfahren, ab wann denn nun der Vertragsbeginn ist?
Ich konnte das bisher noch nicht feststellen.