Susanne
Du hast ein Anrecht auf die Wohnung ab 01.06., das sagt Dir Dein Mietvertrag.
Alles andere ist das Problem der Genossenschaft. Kannst Du nicht pünktlich einziehen, haben sie alle Kosten, die dadurch entstehen, zu tragen!
dfg
Du hast ein Anrecht auf die Wohnung ab 01.06., das sagt Dir Dein Mietvertrag.
Alles andere ist das Problem der Genossenschaft. Kannst Du nicht pünktlich einziehen, haben sie alle Kosten, die dadurch entstehen, zu tragen![/quote:8305c]
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Bist du dir ganz sicher? Vielleicht ist mein Vertrag nicht rechtsgültig, weil der andere Mieter noch einen gültigen Vertrag hat?
Vielen Dank!
Susanne
Natürlich ist Dein Vertrag gültig! Die Genossenschaft muss Dir die Wohnung überlassen-kann sie das nicht, aus welchen Gründen auch immer (sie könnte ja auch abbrennen...) muss sie Dir Kosten ersetzen oder eine Ersatzwohnung anbieten.
Kosten wie Umzugsstornierung, Unterbringung und Zwischenlagerung der Möbel etc. sind dann Sache der Genossenschaft, Du zahlst lediglich vereinbarte Miete und NK!!!(ist auch wichtig, dass Du die Abmachung lt. Vertrag einhältst)
Rechtsgrundlage ist übrigens die einfachste Grundlage des deutschen Vertragsrechst: Verträge sind einzuhalten
Der_Mario
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?[/quote:e0208]
1. Dein Mietvertrag
2. § 280 Abs 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung)
dfg
Ok ich danke euch. Die sagen allerdings, sie können die Wohnung ja nicht aufbrechen, da der andere Mieter auch noch bis 31.06.07 den Mietvertrag für die Wohnung hat.
Und ausserdem - vielleicht ist der Mieter ja tot in der Wohnung, in diesem Fall muss doch eine Wohnung wegen gefahr in Verzug oder so auch vom Vermieter oder Polizei geöffnet werden können?
Die haben die A-Ruhe weg und meinen, es wäre ja noch Zeit. Aber die Wohnung muss ja vielelicht auch noch ausgeräumt und gemalert werden und bis zum 1.6. ist es nicht mehr weit hin <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Die sagen allerdings, sie können die Wohnung ja nicht aufbrechen, da der andere Mieter auch noch bis 31.06.07 den Mietvertrag für die Wohnung hat.[/quote:36477]
Schön und gut, dennoch hast du einen gültigen Vertrag. Wenn der aus den Gründen, die Du geschildert hast, nicht eingehalten werden kann, ist das deren Verschulden.
Falls Dir dadurch Kosten entstehen, hast Du Anspruch auf Schadensersatz. In dem Fall solltest Du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.