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Julia254 hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe folgendes Problem..:
Ich wohne seit 4 Wochen in meiner neuen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Vor 2 Wochen hat sich herausgestellt, dass mein Nachbar heimlich im Besitz meines Haustürschlüssels gewesen ist und während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung ein und aus gegangen ist!Als ich das bemerkt habe, rief ich sofort meinen Vermieter an.Dieser wechselte mein Türschloss aus und sprach meinen Nachbarn auf die Sache an.Mein Vermieter konnte sich auch nicht erklären wie der Schlüssel in die Hände meines Nachbarn gekommen ist.Ich weiß nun nicht ob ich gegen meinen Nachbarn gerichtlich vorgehen soll, außerdem möchte ich gerne so schnell wie möglich hier ausziehen da ich mich seit dem Vorfall sehr unwohl in meiner Wohnung fühle.Komme ich denn eher aus meinem Mietvertrag raus?Habe 3 Monate Kündigungsfrist.

Julia

7 Kommentare zu „Hausfriedensbruch???”

Susanne Experte!

Vertragspartner ist Dein Vermieter, der hätte natürlich sicherstellen müssen, dass er im Besitz aller Schlüssel zur Wohnung ist.
Wenn Du Deinem Nachbar zweifelsfrei nachweisen kannst, dass er in der Wohnung war ist das Hausfriedensbruch und Du kannst bei der Polizei Strafantrag stellen. Ich weiss nun aber nicht, zu was dies führen sollte.
Bezüglich der Kündigung solltest Du erst mal mit Deinem Vermieter sprechen. Da Du jetzt ein anderes Schloss hast, ist die Gefahr doch gebannt. Ich sehe keinen Grund für eine fristlose Kündigung.

Ghostraider Experte!

Auf was soll die fristlose oder vorzeitige Kündigung den basieren? Auf den Verdacht das der Nachbar in der Wohnung war?
Wurden den eine Anzeige gegen den Nachbarn getätigt? Nein. Haben Sie überhaupt Beweise das es der Nachbar war? Nein.

Außerdem hat der Vermieter sofort reagiert und das Schloss gewechselt sodass der Mangel behoben war und ein Grund zur fristlosen oder kurzfristigen Kündigung nicht mehr gegeben ist.

Sollte jetzt nach dem Schloßwechsel immer noch jemand durch die Wohnung schleichen kann es nur der Vermieter sein und dann hätten Sie einen Grund zur fristlosen oder vorzeitigen Kündigung.

Wenn Sie gekündigt haben müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.

Gruß
ghost

Julia254

Hi!Ja,der Nachbar hat es selbst zugegeben.D,h. es ist Ihm vermutlich nur rausgerutscht!Es gibt Beweise dafür, dass er bereits 2 mal in meiner Wohnung war.Und es gibt auch Zeugen.Ich habe aber Angst ihn anzuzeigen solange ich noch in dieser Wohnung bin.Die fristlose Kündigung beruht darauf, dass meiner Vermieter für die Schlüssel zuständig ist.Der Nachbar hat auch zugegeben schon seit langer Zeit im Besitz dieses Schlüssels zu sein ohne das es jemand wusste.

Susanne Experte!

Möglicherweise ist das ein Grund für eine fristlose, weil Dir der VM nicht den ausschließlichen Besitz für die Wohnung eingeräumt hat.
Du kannst aber mit der Anzeige nicht warten, bis Du ausgezogen bist, die muss ja unverzüglich gemacht werden!

Ghostraider Experte!

Susanne,
Was ist denn wenn der Vermieter gar nicht weiß das der Nachbar einen Schlüssel hat oder hatte.
Der Vermieter kann doch nicht für etwas verantwortlich gemacht werden wo er keine Schuld dran hat.

Auch wenn der Nachbar zugibt schon lange einen Schlüssel zuhaben, brauch dies doch nicht in der Zeitung stehen so das es alle Wissen müssen.

Wenn der VM bei Auszug den Mieter frag ob es alle Schlüssel sind die übergeben wurden und dieser sagt ja, kann der VM dies doch nicht anzweifeln und den Mieter als Lügner hinstellen. Ich würde dem VM was anderes erzählen.
Wenn der Mieter dem Nachbarn vor 10 Jahren mal einen Schlüssel gegeben hat kann man es auf der langen Zeit hin auch mal vergessen.

Nein, meiner Ansicht nach reicht dies nicht zur fristlosen Kündigung.

Hier wäre eine anwaltliche Beratung angebracht.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Schon mal gehört, dass Nichtwissen nicht vor Strafe schützt?

Dass der neue Mieter alle Schlüssel bekommt liegt in der Verantwortung des Vermieters. Demnach hat der VM auch die Verantwortung, wenn er von nachgemachten Schlüsseln nichts wusste.

Julia254

So sehe ich das auch...Die Wohnungsübergabe fand ja direkt mit meinem Vermieter statt.Er überreichte mir ja nur einen Schlüssel.D.h. es gibt ja insgesamt 2 Schlüssel für meine Haustür.Irgendwann muss mein Vermieter ja nur noch einen Schlüssel besessen haben, bzw. von einem meiner Vormieter erhalten haben.Ab dem Moment hätte er eigentlich das Schloss zur Sicherheit sofort austauschen müssen.Den Schaden habe ich ja letztendlich.Ich habe mittlerweile auch mit meinem Vermieter gesprochen.Er war recht einsichtig.Werde vorraussichtlich in 3 Wochen ausziehen können.Eine neue Wohnung habe ich schon gefunden.Ich danke euch für die Hilfe und Hinweise.Bin jedenfalls sehr froh, dass sich das einigermaßen geklärt hat...Lieben Dank,Julia

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