edy 10.01.2010 13:01
Hallo boehsesbunny ,
Bei Schilderung in Fall 2 wird klar das der
Schimmel vom undichten Dach bzw.Rollo-
kästen kommt.
Wenn der Umbau nicht im Mietvertrag ver-
einbart wurde (wird bis ... fertiggestellt) ist wohl schlecht was zu machen.
Also weiterhin den Handwerkern nach-
telefonieren.
Mietminderung würde ich geltend machen.
Sie muss nicht nachgezahlt werden wenn der Schaden behoben wurde.
Würde mit VM reden wenn er kein Einsehen
hat,zum RA gehen.Gute Möglichkeit wäre vorher ein Mieterverein.
lg
edy
boehsesbunny 10.01.2010 14:04
umbau machen wir selber, ist aber mit Genehmigung der Hausverwaltung, bzw Vermieter. damit haben die nix zu tun. der 1. Fall begann wegen eines tropfenden Rohres hinter den Wänden, wo Schimmel 1 1/2 Jahre hinter Fliesen "gedieh". War Sache der Versicherung des Vermieters, da wir keine Schuld tragen bzw trugen. Deshalb ja die Frage wegen rückwirkender Mietminderung.
ABER REICHT ES WENN ICH ES IHM SAGE; ODER MUSS ICH DAS SCHRIFTLICH MACHEN???
edy 10.01.2010 14:35
Hallo boehsesbunny,
schriftlich ist immer besser,
dann hast du einen echten Nachweis.
Datum und Grund angeben.
lg
edy
Berthelstal 10.01.2010 15:08
Sie müssen die Mängel schriftlich dem Vermietr anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung stellen. Erst dann können Sie Mietminderung anwenden. Rückwirkende Mietminderung erergibt sich aus dem vorher Gesagten demnach nicht.
Berthelstal 10.01.2010 15:10
Leider gibt es auf dieser Webseite keine Korrekturmöglichkeit zur Nachbesserung von Rechtschreib- oder Ausdrucksfehlern. Damit müssen wir leben und diese Mängel sind immer nachsehbar.