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SmartRoadster hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

wir haben unsere Wohnung gekündigt. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, das unser Vermieter gerne etliches der Kaution einbehält, zur angeblichen Instandsetzung der Wohnung.

Er hat z.b. vom Vormieter 400 Euro der Kaution einbehalten, weil dieser angeblich das Treppenhaus versaut hat. Das war vor über einem Jahr, und im Treppenhaus wurde noch NICHTS renoviert!

Nun aber meine eigentliche Frage;
meine Arbeitskollegin sagte mir heute, dass man vorsichtshalter die letzte Miete einbehalten solle, falls er damit anfängt die Kaution teilweise einbehalten zu wollen.
Bloß denke ich, dass man das sicher nicht so ohne weiteres machen darf, ODER??????

Wie ist das generell eigentlich? Mal angenommen, der Vermieter sagt, er behalte die Summe xy ein, um die Decken zu streichen. Ist er auch dazu verpflichtet, dass das auch machen zu lassen, bzw. überhaupt zu machen? Ich meine, man kann doch nicht einfach eine Summe einbehalten und sich das Geld in die Tasche stecken,da er das, was angekündigt wurde, nie gemacht wird, oder???!!!!

Freue mich sehr über antworten.

Danke sehr im voraus

2 Kommentare zu „Ist es rechtens, einfach eine Miete einzubehalten wenn man gekündigt hat? Da Vermieter damit droht, Kaution einzubehalten”

Susanne Experte!

Um das mit dem "nie gemacht" mal aus der Welt zu schaffen: Schadenersatz steht dem Geschädigten in jedem Fall zu, er ist aber nicht verpflichtet, ihn aufzuwenden. (Beispiel: Wenn Dir jmd. eine Schramme ins Auto macht bekommst Du Schadenersatz, ob Du die Schramme entfernen lässt oder nicht)

Grundsätzlich sollte man als Mieter:
Den Mietvertrag, wenn er älter ist, von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen, ob die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen rechtens sind, ggf. muss man die Wohnung nur besenrein verlassen.

In diesem Fall will der VM natürlich gern die Kaution einbehalten. Die muss man dann einklagen. Ich persönlich denke, dass manche VM einfach glauben, Mieter gehen für die "kleinen Summen" nicht vor Gericht (was natürlich auch oft so ist) und behalten so Teile der Kaution unter fadenscheinigen Begründungen ein (wie Dir ja schon bekannt ist)
Das Abwohnen der Kaution ist aber auf jeden Fall verboten und kann nach hinten los gehen.
Den Zustand der Wohnung so gut wie möglich, auch mit Kamera und unabhängigen Zeugen dokumentieren. Wenn möglich, ein Übergabeprotokoll anfertigen (alle Zählerstände notierern). Denn: Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll stehen, kann der VM später nicht mehr geltend machen. (Er kann sich also nichts mehr "einfallen" lassen). Ohne Protokoll kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen.

Ghostraider Experte!

Falls der Vermieter vor hat die Kaution für irgendwelche Zwecke einzuhalten wäre es nur Gut und richtig dem Vermieter zu sagen das man dann eine Klage einreicht zwecks Kautionsauszahlung.

Wenn ich aber die letzte Miete nicht zahle habe ich die Kaution weg und kann diese auch nicht einklagen, da der Vermieter nach Ende der Mietzeit sich zur Mietschulddeckung aus der Kaution bedienen darf, wären der Mietzeit nicht.

Also ist der Rat der Arbeitskollegin nicht ratsam und sollte schnell vergessen werden.

Wie Susanne schon beschrieben hat sollte der Mietvertrag auf die Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel überprüft werden.
Alles andere ist schon gesagt und brauch nicht nochmals wiederholt werden.

Gruß
ghost

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