Gast
1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen?
[/quote:6b828]
Nein, nur in Notfällen (Feuer, Rohrbruch uä)
2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? [/quote:6b828]
Nein!
3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?[/quote:6b828] Nein!
4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:6b828]Anzeige wegen Einbruch
Gast
4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:60aa3]Anzeige wegen Einbruch
Sorry, aber das ist quatsch... Er bricht nicht ein, da er einen Schlüssel hat. Einbruch wäre es wenn er Tür oder Fenster auf"bricht".
Ich habe mein eigenes Markenschloß. welches ich seit 4 Umzügen immer einbaue. Hat sich nie jemand beschwert.
cleo
Hallo..
in deinem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Fristlose Künigung wegen Hausfriedensbruch (od. gestörtes Vertauenverhältnis) bzw. fristgerechte Kündigung (... wenn du nicht mehr in der Whg. bleiben möchtest) ODER
2. Ich würde einfach ein neues Schloß einbauen (lassen)!
Entweder ohne sein Wissen (im Notfall muß er dann die Tür aufbrechen lassen) ODER
(fairerweise) in Absprache mit dem Vermieter.
Denn, wenn der Vermieter in deine Whg. (z.B. wegen nötiger Reparaturen) muß, ist dies rechtzeitig anzukündigen bzw. es muß ein Termin vereinbart werden. In Notfällen (z.B.Wasserrohrbruch) kann er ja von einem sog. Notschlüssel Gebrauch machen, sofern du bzw. deine Mutter nicht kurzfristig zu erreichen bist. Vielleicht teilst du das deinem Vermieter mal schriftlich mit und schlägst vor, dass von einem neuen Schloß ein sog. Notschlüssel IN EINEM VERSIEGELTEM UMSCHLAG beim Vermieter bzw. deiner Vertrauensperson (für vorgenannte Notfälle) hinterlegt wird.
Gruß Cleo
capo
Seit wann darf der Mieter denn ein eigenes Schloß einbauen???
Nur weil es keine Probs gibt, heißt das nicht, dass es legal ist.
Tomraid
Hallo allerseits, hi capo <!-- s --><!-- s -->
Der Vermieter darf nur dann Schlüssel zurückbehalten, wenn ihm dies von den Mieter/innen ausdrücklich gestattet wurde. Ein Betreten der Wohnung mithilfe eines Zweit- oder Zentralschlüssels berechtigt die Mieter/innen zur fristlosen Kündigung. Hausfriedensbruch begeht der Vermieter selbst dann, wenn ihm die Mieter/innen den Besitz eines Schlüssels erlaubt hatten (LG Berlin WM 99, 322).
Was das austauschen des Schlosses betrifft, ja der Mieter darf das Schloss wechseln bzw. austauschen. Aber nur von seiner Wohnung!
MfG
Gast
am besten wäre es du tauschst einfach den zylinder des schlosses aus!
der vermieter darf ohne deine zustimmung nicht die wohnung betreten!
Gast
1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen?
[/quote:c0329]
Nein, nur in Notfällen (Feuer, Rohrbruch uä)
2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? [/quote:c0329]
Nein!
3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?[/quote:c0329] Nein!
Äh... Wenn der Vermieter keinen Schlüssel zu meiner Wohnung haben muss, wieso darf ich dann das Türschloss nicht auswechseln....???
4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:c0329]Anzeige wegen Einbruch[/quote:c0329]