Berthelstal 23.08.2010 17:58
Nein, darf er nicht.
Er kann Ihnen nur fristlos kündigen.
Balkonexperte 23.08.2010 19:21
Erst die Mietrückstände bezahlen, dann kann man den Vermieter zur Rechenschaft ziehen.
bitteumrat 24.08.2010 19:51
Das hätten sie klüger lösen können!
Als der Vermieter ihnen sagte, das sie erst die Mietrückstände bezahlen müssen, bevor sie die Wohnung wieder benutzen dürfen, hätten sie folgendes Antworten sollen.
"Das war sehr unüberlegt von Ihnen, denn jetzt muss ich gar keine Miete zahlen, weil sie den vertraglich vereinbarten Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stellen."
bitteumrat 24.08.2010 19:52
Aber den dicken Hals, den ihr Vermieter nun hat, kann ich gut nachvollziehen.
Sie müssen sich nämlich genau so an den Mietvertrag halten und zahlen.
Bladder 25.08.2010 15:15
Natürlich darf ein Vermieter nicht einfach die Wohnung seines Mieters verschließen.
Es sei denn, dass der Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnt. Dann darf er die Schlösser tauschen o.ä. um zu verhindern, dass der Mieter pfändbare Gegenstände aus der Wohnung schafft. Dazu sagt der § 562b BGB etwas.
Als Mieter würde ich jetzt aber nicht versuchen dem Vermieter ein Bein zu stellen, sondern mich darum kümmern wie ich schnellstens aus einer möglichen teuren Räumungsklage heraus käme.
Und wenn der Vermieter erst macht, dann wird er sich auch noch des Vermieterpfandrechts nach 562 BGB bedienen können.