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nashira hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie ich hier im Forum gelesen habe, kann man eine Mietkaution auch in Raten zahlen. Meine Frage dazu ist nun: Wie ist die gesetzliche Lage dazu genau? Laut Gerichtsurteil ist die erste Rate sofort fällig, aber in welchem zeitlichen Abstand muß der Rest gezahlt werden?

Wir haben die erste Hälfte der Kaution sofort beim Einzug bezahlt. Nun ist es aber gerade finanziell etwas arg knapp bei uns. Bis wann müßen wir spätestens den Rest zahlen? Außerdem sind wir uns nicht sicher, ob die Vermieterin die Kaution auf ein gesondertes Konto angelegt hat, da auf das selbe Konto die Miete gezahlt wird. Wie kann ich das in Erfahrung bringen ohne der Vermieterin "zu Nahe" zu treten?

Außerdem haben wir noch das Problem, daß die Vermieterin nun ganz plötzlich die Wohnung verkaufen will. Die Begründung ist, daß wir die Miete angeblich immer zu spät zahlen. Dabei haben wir einen Dauerauftrag eingerichtet und die Miete geht jeden Monat zum 30. von unserem Konto ab. Laut ihrer Aussage kommt das Geld aber immer erst zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats bei ihr an. Was können wir nun tun? Und was würde sich für uns ändern, wenn die Wohnung verkauft wird? Kann der neue Eigentümer uns sofort kündigen? Was sagt das Gesetz dazu?

Wir würden nämlich sehr gerne in der Wohnung bleiben und können nicht nachvollziehen, warum die Vermieterin nun auf einmal so reagiert! Deshalb sind wir für jeden Tipp dankbar!

3 Kommentare zu „Kautionszahlung”

Ghostraider Experte!

Wenn Sie die erste Rate sofort gezahlt haben und eine Ratenzahlung für die folgenden zwei Monate vereinbart haben müssen Sie diese Vereinbarung einhalten.

Sollte es so sein das Sie eine Ratenzahlung der Folgeraten zum Beispiel bis spätestens Jahresende vereinbart haben, dann haben Sie bis Jahresende mit der Zahlung Zeit.
Wie Sie rausbekommen ob dies auf ein extra Konto geht?
Lassen Sie sich doch das Sparbuch zeigen, das kann nicht weh tun.

Wenn Sie am 30. die Miete überweisen und die kommt erst am 15. an fragen Sie bei der Bank nach warum der Dauerauftrag so lange dauert.
So können sie auch feststellen ob das was die Vermieterin sagt stimmt und evtl. das Gegenteil belegen.
Den Schritt müssen Sie sofort unternehmen, da sonst die Vermieterin wegen dauernder zu späten Mietzahlung im Ernstfall fristgerecht oder bei der nächsten zu späten Zahlung fristlos kündigen kann.

Bei Eigentümerwechsel bricht Kauf Miete nicht so das der neue Mieter Sie mit dem gleichen Mietvertrag übernehmen muss.
Daher Vorsicht mit der Miete, ein Haus ohne Mieter lässt sich oft leichter verkaufen.

Gruß
ghost

nashira

Dank für die Antwort!

Aber darf mir die Bank einfach so Auskunft über ein fremdes Konto geben? Ich meine, ich müßte ja dann bei der Bank meiner Vermieterin nachfragen, wann die Miete dort eingegangen ist oder? Meine Bank wird mir das ja nicht sagen können?!

Das Kauf Miete nicht bricht, habe ich schon mehrfach gelesen, aber der neue Eigentümer kann uns doch dann kurz nach dem Kauf jederzeit wegen Eigenbedarf kündigen oder gibt es da eine gesetzliche "Schonfrist"?

Ghostraider Experte!

Wieso, Sie fragen bei Ihrer Bank nach wann die Abbuchung durchgeführt wurde. Mit den Unterlagen gehen Sie zu der Bank der Vermieterin und fragen ob und wann diese Buchung auf dem Konto eingegangen ist.
Sagen Sie direkt dabei das es Ihre Miete ist und dann werden Sie weiter sehen.
Anderseits bekommen Sie ja nicht irgendwelche Kontodaten von dieser Bank, daher wird, wenn man freundlich ist und den Zusammenhang erklärt, vielleicht soweit wie es reicht Auskunft bekommen.

Gruß
ghost

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