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Lichter der Großstadt
Sie sind typisch und kein Grund zur Mietminderung
Was auf dem Lande die Gerüche aus dem Schweinestall und das Bimmeln der Kuhglocken sind, das sind in einer Großstadt der Straßenlärm und die grellen Lichtreklamen. Ständig wird deswegen vor den Gerichten geklagt. Mieter versuchen, angesichts dieser Störungen ihre monatlichen Zahlungen zu verringern. Die Chancen sind allerdings relativ gering. Das musste auch ein Mann aus Berlin erfahren. Er fühlte sich von einer Leuchtreklame gestört, deren Licht nachts in seine Wohnung drang. Das müsse zu einer Mietminderung führen, meinte er. Doch das Landgericht Berlin machte nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern seine Hoffnungen zunichte. In einer Metropole sei so etwas typisch und stelle keinesfalls einen Mangel des Mietobjekts dar.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 353/03)