Susanne
Falls der Satellitenempfang zur Ausstattung der Wohnung gehört, also mitgemietet wurde, stellt der Zustand natürlich einen Mangel dar und berechtigt Dich zur Mietminderung.
Die Nebenkostenerhöhung ist ein ganz anderer Schuh: Geht es um Vorauszahlungen oder Pauschale?
Grundlage zur Erhöhung der Vorauszahlungen ist die letzte Abrechnung. Eine Erhöhung der Vorauszahlung sollte also in Zusammenhang mit der letzten Abrechnung geschehen, wenn eine deutliche Nachzahlung vorliegt. Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist aber dabei auch im Sinne des Mieters!
Einfach mal so im Jahr die NK erhöhen kann der VM nicht.
Steffie
Hallo,
Ich habe gerade im Mietvertrag nachgesehen, da steht:
"Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen dürfen... mitbenutzt werde... SAT-TV Anschluss..."
Es gibt kein Kabelfernsehen und als ich einzog gab es nirgends Digitalfernsehen, so dass Fernsehen via Sat Anschluss für mich die einzige Möglichkeit ist. Ich nehme daher an, dass dieser Fernsehanschluss zur Wohnungsausstattung gehört.
Ich glaube ich werde mich zunächst mit einer verärgerten E-Mail an den Vermieter begnügen, würde ihm aber vielleicht eine Mietminderung in Aussicht stellen, wenn er den Schaden nicht bald behebt. Welche Vorgaben gäbe es da um eine Mietminderunghöhe zu bemessen?
Steffi
Susanne
Das kann Dir nur ein Fachanwalt sagen.