massel hat diese Frage gestellt
Hallo,
von März 2007 bis Ende Mai 2007 hatte ich mir eine Wohnung, zwecks Studium, angemietet.Da zeitgleich mit dem Einzug auch mein Einberufungsbescheid ins Haus kam, kündigte ich die Wohnung zum 31.05.07.
Ich habe also nur 2 Tage die Wohnung genutzt.
Während der Mietdauer übernahm ein Zwangsverwalter die Vermieteraufgaben.
Nach etlichen Briefen und Anrufen bekam ich vor 2 Monaten endlich meine Kaution zurück.
Nun kam am Freitag ein Brief mit der Aufforderung eine Nachzahlung von 200€ zu leisten.Als Abbrechnungszeit wurde 01.01.07 bis 31.05.07 angegeben.
240€ Nebenkostenvorzahlung hatte ich über die 3 Monate bereits gezahlt. Kann denn das Nutzten einer Wohnung über 2 Tage eine Nachzahlung von 200€ bringen? Warmwasser gab es nur über Boiler und das habe ich schon an den örtlichen Gasanbieter gezahlt.Die Heizung lief auch nur an den 2 Tagen, danach war sie aus.
Gruß
Marcel