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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich finde das Mietrecht einfach - aus meiner Sicht - äußert undurchsichtig und stehe nun vor folgendem Problem:

a)
Bis März diesen Jahres lebten "wir" noch in einem 2 Personenhaushalt

b)
Ab dem April lebe ich nun allein in meiner Wohnung

c)
Der Vermieter trat nun an mich heran und meinte, dass wir einen neuen Mietvertrag (Grund: a -> b) machen müssen.
Ich sehe dem nicht so, da sich an sich nichts verändert hat, bis auf eine Person weniger im Haushalt.
Natürlich habe ich gerade den Mietvertrag vor mir liegen und blicke natürlich gleich erstaunt auf die erhöhte Kaltmiete.
So kann man natürlich auch eine Mieterhöhung ohne Vorankündigung probieren.

Meine Frage ist nun, ist es rechtens, dass der (alte) Mietvertrag sozusagen hinfällig ist
und ist ein neuer Mietvertrag - zu schlechteren Konditionen - wirklich möglich?

Gruß aus dem Mittelfranken
loop*
Stichwörter: personen + vert + einst + mietwohnung + neuer

1 Kommentar zu „Mietwohnung: Einst 2 Personen, jetzt noch eine... Neuer Vert”

Der_Mario Experte!

Ein neuer Mietvertrag ist völliger Blödsinn. Wie Du ja selbst bemerkt hast, ist das ein Versuch, die Miete unzulässigerweise zu erhöhen. Außerdem müsste der alte erst wirksam gekündigt werden.
Entweder lässt man den Mietvertrag ändern (wenn bislang beide als Hauptmieter eingetragen sind), oder – falls sich der Vermieter darauf nicht einlassen will – belässt man alles beim alten. Bliebe alles wie bisher, würdet Ihr allerdings weiter gesamtschuldnerisch haften.

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