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twmemphis hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir haben unsere Mietwohnung nach 10 Jahren gekündigt und hatten gestern ein Gespräch mit unserem Vermieter zu Renovierungsarbeiten und anderem.
Irgendwann kam das Gespräch auf die damals (nachweisbar) per Überweisung an ihn gezahlte Mietkaution und ich fragte, wieviel Geld sich denn dort mittlerweile durch die Zinsen angesammelt hätte. Der Vermieter sagte "Gar keine Zinsen, Sie haben ja nie den Kontoantragszettel unterschrieben und zur Bank gebracht, Sie sagten mir, Sie hätten dafür keine Zeit. Das Geld liegt also unverzinst bei mir.".
Ganz ehrlich gesagt, an diesen Kontoantrag erinnere ich mich wirklich nicht, aber ist es denn überhaupt wichtig, ob ich nun so einen Zettel ausfülle und zur Bank bringe? Oder ist der Vermieter generell und immer verpflichtet, das Geld anzulegen?
Ich habe mal was gelesen, daß es der "Zinsatz 3-monatiger Spareinlagen" gilt. Kann man diesen Zinssatz für die letzten 10 Jahre ermitteln?
Aber zunächst ist die Frage zu klären, ob es rechtens ist, keinerlei Zinsen zu zahlen, wenn ich wirklich nie so einen Zettel ausgefüllt und zur Bank gebracht habe.

Vielen Dank schon mal für alle folgenden Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten W.
Stichwörter: vermieter + zinsen + mietkaution

1 Kommentar zu „Keine Verzinsung der gezahlten Kaution?”

Susanne Experte!

Der Vermieter hat das Geld zinsbringend anzulegen, das ist im BGB festgelegt. Dabei muss der Mieter gar nichts unterschreiben, das ist doch Schwachsinn.
Die Zinsen kannst Du von Deiner Bank ausrechnen lassen, Du hast definitiv Anspruch darauf. Wenn der VM es verpasst hat, das Geld zinsbringend anzulegen, muss er die Zinsen trotzdem auszahlen.

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