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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bevor ich den Schritt zum Anwalt wage, kann mir hier vielleicht jemand etwas zur Rechtslage sagen.

Der auf 3 Jahre befristete Mietvetrag für meine ETW läuft zum 1.3.08 aus. Ich habe dem Mieter vor dem 1.10. mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht mehr verlängern kann - Grund: geplanter Verkauf der Wohnung aus finanziellen Gründen.
Da er eigenverantwortlich und teilweise ohne meine Kenntnis in den letzten Jahren in die Wohnung investiert hat (Laminatboden, Tausch der Waschbecken) hatte er zunächst selbst Interesse, die Wohnung zu kaufen, da er sich mit seiner Lebensgefährtin sehr wohl fühlt und auch keine Lust verspüre, erneut einen Umzug mitzumachen. Also wurde ein Verhandlungstermin festgelegt.
Zwischenzeitlich ließ er einen Blower-Door-Messung und Thermographie-Analyse von einer Firma durchführen, dessen Inhaber er persönlich kennt und legte mir das Ergebnis auch bei einem Gesprächstermin vor.
Das Messergebnis ist so negativ (erhebliche Mängel in der Dämmung) dargestellt, dass er deshalb jetzt kein Kaufinteresse mehr hat.
In der Folge des Gesprächs erhöhte er den Druck, indem er mich zunächst auf meine Mitteilungspflicht der Messergebnisse bei einem Verkauf aufmerksam machte. Weiterhin "empfahl" er mir, die Wohnung nur mit ihm als Mieter zu verkaufen (vorher erwähnte er mögliche Schadensersatzansprüch seinerseits in bezug auf die Einrichtung).
Ein paar Tage später erhielt ich auch noch ein Einschreiben mit den Messergebnissen und die Forderung (noch als Bitte formuliert) ich solle die Wohnung "zeitnah" sanieren bzw. die vorliegenden Schäden beheben. Gründe hierfür sind die der wesentlich höhere Aufwand an Heizkosten undeventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schimmelsporen.
Ich selbst habe mit meiner Familie die großzügige Galeriewohnung (Bj. 99, Niedrigenergiebauweise) in den ersten 3 Jahren bewohnt. Uns sind sind dieser Zeit niemals undichte Stellen in der Dämmung, geschweige denn Schimmelbildung aufgefallen. Auch die Heizkosten waren vergleichsweise niedrig, besonders für eine 120 qm-Galeriewohnung. Am Gasverbrauch hat sich laut den Abrechnungen auch nichts Wesentliches verändert.
Ich kann zwar den Ärger meines Mieters verstehen, da ich ihm bei einem Telefongespräch vor ca. 1 Jahr auf seine Anfrage mitteilte, dass einer Vertragsverlängerung bis jetzt nichts im Wege stünde.
Auf Grund einiger Entwicklungen in den letzten Monaten bin ich aber jetzt mehr oder weniger gezwungen, die Wohnung zu verkaufen.

Alles in Allem besteht jedoch kein Zweifel, dass der mit allen Wassern gewaschene Mieter auch den Weg über das Gericht in keinster Weise scheut.

Vielen Dank für Eure Tipps,
Hoser
Stichwörter: mieter + verkauf + will + bleiben + etw

1 Kommentar zu „Verkauf der ETW - Mieter will bleiben”

Susanne Experte!

Den Mietvertrag dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob tatsächlich ein qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde! (Ansonsten besteht keine Möglichkeit zur Kündigung)
Ist der Vertrag als Zeitmietvertrag gültig, muss der Mieter ausziehen. Sein eingebrachtes Eigentum (Waschbecken, Laminat) darf er mitnehmen, muss aber den vorherigen Zustand herstellen. Insbesondere beim Laminat ist davon auszugehen, dass er Türen kürzen mußte. Da dies ohne Dein Wissen geschah, hat er hier Schadenersatz zu leisten.

Falls der Mietvertrag rechtlich kein Zeitmietvertrag ist, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, den Du schlecht kündigen kannst. Du wirst dann die Wohnung nur mit dem Mieter verkaufen können, was sich möglicherweise im Preis niederschlägt.
Bezüglich der anderen Problematik würde ich dem Mieter schriftlich mitteilen, dass die Dämmung den Anforderungen und Vorschriften des Baujahrs entspricht, dies der vertragsgemässe Zustand sei, (gemietet wie gesehen) und sich daraus keinesfalls ein Mangel nach BGB ergeben würde.

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