wseyfert hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.
Ich bin im Mai ausgezogen, doch die Kündigungsfrist lief offiziell noch bis zum 31. Juli. Da ich nach Mai keinerlei Verbrauch mehr hatte, habe ich den Abschlag an die Stadtwerke nichtmehr gezahlt. Daraufhin wurde die Versorgung eingestellt. Nun wollte ich den Rest meiner Kaution vom Vermieter zurück, doch dieser hat selige mit den Kosten der Wiederfreischaltung verrechnet.
Ist das rechtens?
Vielen Dank, im Voraus, W. Seyfert