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Volker501 hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mitmieter und liebes Wohnung.net Team :-)
ich beabsichtige in naher Zukunft in eine günstigere Wohnung umzuziehen.
Ich habe dazu 3 für mich wichige Fragen und ich würde mich freuen wenn jemand eine Antwort weiß bzw mir einen guten Rat dazu geben kann.

1. Beim Verfassen meiner schriftlichen Kündigung ist mir folgendes aufgefallen.
zu § 2 Mietdauer ist angekreuzt Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen siehe 2 umseitig. Umseitig ist beschrieben Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
Nun sind mehr als 5 Jahre vergangen, aber gilt diese Klausel, oder ist sie inzwischen überholt und ich kann von einer regulären 3 monatigen Kündigungsfrist ausgehen ?

2. Vor einigen Monaten habe ich mal einen Bericht gesehen indem viele Mieter den Wohnraum haben vermessen lassen und rückwirkend wegen einer falschen Angabe im Mietvertrag Gelder erstattet bekommen haben. Hat dazu jemand nähere Informationen ?

3. Gibt es eine Stelle, möglicherweise im Internet, wo ich meinen aktuellen Mietvertrag kostenlos auf eventuelle Ungereimtheiten und nicht gültiger Klausel prüfen lassen kann ?

Vielen Dank im vorraus und noch einen schönen Sonntag wünscht Euch allen,

Volker Knur

0 Kommentare zu „Mietvertrag Kündikungsklausel Kündigungsfrist”

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