Oldenburger hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Problem ist folgendes: ich habe meine Kündigung an meinen Vermieter per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Dafür habe ich natürlich einen Einlieferungsbeleg mit Datum. Die Kündigung muss bis zum 3 Werktag des Monats erfolgen, abgeschickt habe ich sie 10 Werktage vorher, trotzdem hat der Vermieter sie eine Woche zu spät erhalten ( wobei noch nicht geklärt hat ob die Post schuld ist oder die Kündigung nicht abgeliefert werden konnte.
Wie steht es nun um die Rechtmäßigkeit meiner Kündigung? Und wer haftet bei Postverschulden wenn ich nun noch einen Monat länger Miete in meiner alten Wohnung und schojn MIete in meiner neuen Wohnung zahlen muss?